Der EuGH hat Datenübermittlungen in die USA auf der Grundlage des sog. Privacy Shield für unzulässig erklärt. Der Privacy Shield ist ungültig und kann keine Datenübermittlung in die USA rechtfertigen. Als Konsequenz aus diesem Urteil wird der LfDI Rheinland-Pfalz zeitnah an Unternehmen herantreten, um festzustellen, ob sie in der Vergangenheit ihre Datenübermittlung in die USA auf das Privacy Shield gestützt haben. Da dies ab sofort nicht mehr möglich ist, müssen von den Verantwortlichen Maßnahmen getroffen und erläutert werden, wie künftig die entsprechenden Datenverarbeitungen gestaltet sein werden. Dazu müssen die Unternehmen aussagefähig sein.
Weiterlesen