Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem Verfahren, in dem es um die Herausgabe eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags erstellten Gutachtens ging, dessen Antrag auf Berufung abgelehnt und das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigt. „Der Beschluss des OVG ist ein Erfolg für die Offenheit und Transparenz staatlichen Handelns“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann.
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