Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat die zurückliegende Bundestagswahl zum Anlass genommen, für die neue Legislaturperiode elf Grundforderungen zu formulieren, deren Ziel es ist, das Datenschutzrecht weiter zu entwickeln und seine Durchsetzung und Akzeptanz zu fördern. Die Grundsatzpositionen richten sich an die künftige Bundesregierung, aber auch an Bund und Länder insgesamt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.
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