Aktuelle Nachrichten

Erstmalige Ausschreibung des Wettbewerbs des LfDI Rheinland-Pfalz für herausragende Leistungen öffentlicher Stellen in den Kategorien Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) schreibt in diesem Jahr erstmals unter den Behörden der rheinland-pfälzischen Landes- und Kommunalverwaltung einen Wettbewerb um die beste Praxis in den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit aus. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz.

 

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Als am 9. Januar 2007 das Unternehmen Apple das erste iPhone vorstellte, ahnte niemand, welchen Siegeszug diese Geräteklasse innerhalb der nächsten Jahre antreten würde und welchen Stellenwert Smartphones im Alltag vieler Menschen einnehmen sollten. Smartphones und Apps sind heute die Standbeine der mobilen Internet-Nutzung. Sie sind persönliche Begleitgegenstände wie Geldbörsen, Brillen oder Armbanduhren und begleiten die Geräte ihre Besitzer auf Schritt und Tritt.

 

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In seinem gestern erlassenen Urteil stemmt sich der EuGH gegen die Vorratsspeicherung von Daten einer unbegrenzten Anzahl von Personen ohne Anlass. Konkret ging es um die Regelungen in Schweden und Großbritannien, die entsprechende Vorratsspeicherungen vorsahen. Der EuGH sieht in den nationalen Regelungen einen Verstoß gegen das Europarecht.

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Alle Jahre wieder lädt der LfDI die Vertreterinnen und Vertreter der Presse zu seinem vorweihnachtlichen Jahresrückblick auf die interessantesten Fälle im Bereich Informationsfreiheit ein. In diesem Jahr fand das Treffen mit Journalistinnen und Journalisten am 16. Dezember statt, und es wurden in großer Runde spannende Anfragen aus Rheinland-Pfalz, Bund, Ländern und Europa vorgestellt und diskutiert.

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