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LfDI-Newsletter Nr. 2 - 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

vor einem Jahr, am 11. März 2020, hat die Weltgesundheitsorganisation die Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 als Pandemie eingestuft. Seitdem hat sich unser aller Leben tiefgreifend geändert. Ein Begleiteffekt der Pandemie ist: Die Digitalisierung hat verstärkt Fahrt aufgenommen, und es sind Fragen des Datenschutzes mit in den Vordergrund getreten.

Ich bin der festen Überzeugung, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger gerade in diesen Zeiten verteidigt werden muss. Der Datenschutz darf dem Virus nicht zum Opfer fallen. Es muss weiterhin möglich sein, auch in der Krise eine ausgewogene Abwägung zu treffen, ob und in welchen Fällen es notwendig ist, ein Grundrecht zu Gunsten eines anderen einzuschränken. Dies gilt für die Allgemeine Handlungsfreiheit, die Versammlungs- und Berufsfreiheit, die Religionsausübung und eben auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Positiv stimmt mich, dass viele Bürgerinnen und Bürger für Datenschutz-Fragen wacher werden. Es wird zunehmend kritisch hinterfragt, welches Unternehmen oder welche staatliche Stelle auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck Daten erhebt oder speichert oder speichern möchte. Werden Versäumnisse festgestellt oder vermutet, fragen viele Bürgerinnen und Bürger dezidiert bei den Verantwortlichen nach oder wenden sich an uns als Aufsichtsbehörde. Bei uns sind in den vergangenen zwölf Monaten hunderte mündliche und schriftliche Anfragen zu Datenschutz in Zeiten der Pandemie eingegangen.

Als Aufsichtsbehörde werden wir weiter unseren Beitrag leisten, dass die verfassungsmäßigen Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens Bestand haben. Es geht darum, dass jede Bürgerin und jeder Bürger ihr beziehungsweise sein Recht auf Privatheit wahrnehmen kann.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Professor Dr. Dieter Kugelmann


Inhaltsverzeichnis

I. Kugelmann und Smoltczyk weisen Attacken auf Datenschutz zurück

II. Europa hat das weltweit beste Datenschutzregime

III. Nur wenige Verfahren gegen Vereine wegen Verstößen

IV. Enge Zusammenarbeit mit Hessen soll fortgesetzt werden

V. Übergabe der Tätigkeitsberichte an den Landtagspräsidenten

VI. Neue, interessante Fälle auf der Internetseite des LfDI

VII. Wissen zu schulischem Datenschutz steht kompakt zur Verfügung

VIII. Fragen und Antworten zum Datenschutz bei Corona-Impfungen

IX. Neue Inhalte auf Internetseite „Mit Sicherheit gut behandelt“

X. Podcast-Folge beschäftigt sich mit Informationsfreiheit und Transparenz

XI. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt am 21. und 22. April 2021


Datenschutz / Pandemie

I. Kugelmann und Smoltczyk weisen Attacken auf Datenschutz zurück

In einem Meinungsbeitrag, der im Berliner Tagesspiegel und in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht worden ist, wenden sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, und der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Dr. Dieter Kugelmann, gegen die jüngsten Attacken auf den Datenschutz. „Die Pandemie zeigt, wie der Datenschutz als Sündenbock herhalten muss, wenn Dinge schief gehen. Es vergeht kein Tag, an dem nicht behauptet wird, dass die Pandemie leicht in den Griff zu bekommen sei, wenn wir nur den Datenschutz zurechtstutzen würden", schreiben die Datenschutzbeauftragten und betonen, dass der Datenschutz gesellschaftlichen Herausforderungen nicht im Wege stehe. Es gehe darum, die Errungenschaften der Digitalisierung und die bürgerlichen Grundrechte, die die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft sind, zu schützen. „Der Datenschutz ist kein Supergrundrecht, das über anderen Grundrechten steht, aber er ist ein Grundrecht. Und als Grundrecht steht er in einer ständig neu auszutarierenden Wechselwirkung mit den anderen Grundrechten. Dass die Entscheider*innen es sich damit nicht leichtmachen, ist gut so, denn diese Anforderung stellt ein freiheitlicher Rechtsstaat, auch und gerade in Krisenzeiten."

Smoltczyk und Kugelmann betonen: „Der Datenschutz ist kein Verhinderer, sondern ein wichtiger Regulator und Steuerungsfaktor. Er trägt zu Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung bei. Der Datenschutzstandard in der Europäischen Union, der weltweit nachgeahmt wird, muss als Erfolg gefeiert werden. Auf diesen Erfolg kann man stolz sein.“

Der vollständige Meinungsbeitrag ist hier abrufbar.


Europäischer Datenschutztag

II. Europa hat das weltweit beste Datenschutzregime

Zum Europäischen Datenschutztag, am 28. Januar, äußert sich der Landesdatenschutzbeauftragte Professor Dieter Kugelmann: „Die Europäische Union hat in Sachen Datenschutz in den vergangenen Jahren Großes geleistet: Es wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung das weltweit beste Datenschutzregime etabliert. Die Datenschutz-Standards liegen auf hohem Niveau und die Kooperation der europäischen Datenschutz-Wächter funktioniert immer besser. Wie ein superneuer Prozessor die Digitalisierung antreibt, hat die Datenschutz-Grundverordnung Europa vorangebracht: Die EU kann kraftvoll als Bastion der Freiheit und als Schutzwall gegen Angriffe auf die Privatsphäre handeln. Es wird immer deutlicher, dass der europäische Weg der Digitalisierung ohne Datenschutz nicht denkbar ist. Der andere Ansatz, der US-amerikanische, sowie der gänzlich andere Ansatz, der chinesische, verlangen einen dritten, eben europäischen Weg: Dieser verbindet kreative Innovation mit konstruktivem Datenschutz. Er verknüpft schnelle Digitalisierung mit effektivem Datenschutz.“

Der Europäische Datenschutztag wird seit 2006 durch den Europarat jährlich am 28. Januar begangen. In diesem Jahr feierte zudem die Datenschutzkonvention 108 des Europarats ihren 40. Geburtstag. Die Konvention war der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und Vorbild für eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Regelungen. Zum Europäischen Datenschutztag grüßte Professor Dieter Kugelmann die Datenschützerinnen und Datenschützer in Europa in englischer Sprache hier.


Datenschutz-Grundverordnung / Vereine

III. Nur wenige Verfahren gegen Vereine wegen Verstößen

Mit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Jahr 2018 trieb viele Vereine um, wie sie Datenschutzregeln einhalten könnten. Manche Verantwortliche befürchteten Sanktionen. Der LfDI Rheinland-Pfalz legte daher im Jahr 2018 und 2019 einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Unterstützung und Beratung von Vereinen. Professor Dieter Kugelmann zieht eine erste Bilanz: „Die allermeisten rheinland-pfälzischen Vereine haben sich gut auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingestellt. Es hat sich gezeigt: Datenschutz ist kein Hexenwerk und die Verantwortlichen in Vereinen gehen in der Regel nach bestem Wissen und Gewissen mit der Verarbeitung der Daten ihrer Mitglieder um. Mit Inkrafttreten der DS-GVO hat offensichtlich die Sensibilität bezüglich des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger zugenommen.“

Beim LfDI sind im vergangenen Jahr 25 Meldungen eingegangen, in denen Vereine dem LfDI entsprechend der DS-GVO mitteilten, dass Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten vorlagen (Datenpannen). Zum Teil handelte es sich um einfachere Vorfälle wie den Verlust von Briefen auf dem Postweg (8 Fälle). Bezogen auf insgesamt 458 beim LfDI eingegangene Datenpannen-Meldungen liegt die Zahl der Pannen von Vereinen bei 5,5 Prozent. Überdies sind beim LfDI 16 Fälle verzeichnet werden, in denen sich Personen gegen einzelne Datenverarbeitungs-Vorgänge in Vereinen wandten. In vier weiteren Fällen wurde der LfDI aufgrund anonymer Hinweise tätig. Der LfDI hat nach den durchgeführten Ermittlungen vier Verwarnungen und drei Anweisungen ausgesprochen. Es wurde 2020 kein Bußgeld gegen Vereine verhängt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des LfDI RLP

Internetseite des LfDI RLP zu Vereinen


Personalwechsel / Landesdatenschutzbeauftragter

IV. Enge Zusammenarbeit mit Hessen soll fortgesetzt werden

Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronnellenfitsch ist nach fast zwei Jahrzehnten in den Ruhestand verabschiedet worden. Zum Stabwechsel in Hessen äußert sich der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte, Professor Dieter Kugelmann: „Professor Michael Ronellenfitsch ist nach über 17 Jahren als Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit verabschiedet worden. Er war der dienstälteste Datenschützer einer deutschen Aufsichtsbehörde; er hat fast zwei Jahrzehnte lang den gewaltigen Wandel in der digitalen Welt und die damit einhergehenden Datenschutz-Herausforderungen begleitet und mitgestaltet. Michael Ronellenfitsch hat immer mit viel Herzblut und Sachkenntnis, oft auch mit einer Prise Humor, sich für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Zugleich war er das staatsrechtliche Gewissen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden und hat die verfassungsrechtlichen Grundstrukturen stetig in Erinnerung gerufen.“

Weiter sagt Kugelmann: „Ich freue mich auf eine ebenso enge Zusammenarbeit mit seinem Nachfolger, Professor Alexander Roßnagel. Herr Roßnagel ist ein ausgewiesener Datenschutz-Experte, der aus wissenschaftlicher Sicht die Entwicklung des Datenschutzes seit Jahren mitgestaltet. Er hat Zukunftsthemen immer früh erkannt, aufgegriffen und sachkundig erörtert. Ich bin mir sicher, dass er vor diesem Hintergrund nun als Landesbeauftragter wichtige Impulse in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder geben wird. Beispielsweise bei den aktuellen Debatten zur Corona-Warn-App, zum EuGH-Urteil „Schrems II“ und zum Datenschutz konformen Einsatz von US-amerikanischen Software-Produkten zeigt sich, dass die Datenschützerinnen und Datenschützer in Deutschland an einem Strang ziehen sollten: Gemeinsam kann am besten für Datenschutz geworben und gemeinsam kann die Einhaltung der vorhandenen Regeln effektiv durchgesetzt werden.“


Informationsfreiheit / Datenschutz

V. Übergabe der Tätigkeitsberichte an den Landtagspräsidenten

Der Landesbeauftragte Professor Dieter Kugelmann hat die Tätigkeitsberichte zum Datenschutz (2019) und zur Informationsfreiheit (2018/2019) an den Präsidenten des Landtags, Hendrik Hering, übergeben. Das Jahr 2019 stand im Zeichen der Neuerungen durch die Datenschutz-Grundverordnung. Besonders war, dass Rheinland-Pfalz den Vorsitz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) innehatte. In fünf Konferenzen, unter anderem in Trier und auf dem Hambacher Schloss, wurden aktuelle Fragen des Datenschutzes beraten. In Neustadt an der Weinstraße wurde die Hambacher Erklärung verabschiedet, die Positionen zu Künstlicher Intelligenz formuliert. Darin wird sich beispielhaft mit dem Einsatz von KI-Systemen in der Medizin, insbesondere in der Diagnose, in der Sprachassistenz und bei der Bewertung von Bewerbungsunterlagen auseinandergesetzt.

Der Datenschutz-Tätigkeitsbericht umfasst zudem Kapitel zu Internationalem Datentransfer, Europäischer Zusammenarbeit, Sicherheit, Justiz, Videoüberwachung, Wirtschaft, Leben Digital, Beschäftigtendatenschutz, Medien, Gesundheit, Soziales, Kommunales, Medienbildung und Schule, Meldewesen, Verwaltung Digital, Zertifizierung und Rechtsdurchsetzung.

Der Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bezieht sich - wie üblich - auf zwei Jahre: auf 2018 und 2019. Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts durch die Rechtsprechung. Es werden Urteile wiedergegeben und erläutert, etwa zur Transparenzpflicht für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, zur Urteils-Übersendung an Privatpersonen und zum Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Es wird überdies die Arbeit des LfDI vorgestellt: Ergebnisse aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit des LfDI, Veranstaltungen, die Mitarbeit in Gesetzgebungsvorhaben sowie der Besuch einer Delegation aus Belarus.

Weitere Informationen:

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2019

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2018/2019

PM des LfDI RLP zur Hambacher Erklärung


Kommunen / Fallbörse

VI. Neue, interessante Fälle auf der Internetseite des LfDI

Auf der Internetseite des LfDI Rheinland-Pfalz sind in der Rubrik „Fallbörse“ mittlerweile über 30 interessante Fälle zu aktuellen Datenschutzfragen versammelt. Es geht unter anderem um die Aufbewahrung von Akten während der Büroreinigung, die datenschutzkonforme Gestaltung eines Solarkatasters und die dienstliche Nutzung von „doodle“. Die Sachverhalte werden jeweils in anonymer Form vorgestellt, anschließend eine datenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen und gegebenenfalls erfolgte Konsequenzen genannt. Die Fallbörse richtet sich vor allem an die behördlichen Datenschutzbeauftragten kommunaler Verwaltungen. Ein regelmäßiger Blick in die Fallbörse lohnt, da in diese immer wieder neue Fälle aufgenommen werden. Drei aktuelle Fälle befassen sich unter anderem mit Fragen zur Corona-Pandemie; sie betreffen folgende Sachverhalte:

Ein Gesundheitsamt hat eine Quarantäneanordnung ohne Anhörung des Betroffenen und ohne Nennung der näheren Umstände des Kontakts mit einer infizierten Person (Ort und Zeit des Kontaktes, Identität der infizierten Person) versandt. Eine von dem Adressaten der Quarantäneanordnung erbetene Auskunft über die näheren Umstände des Kontakts wurde von Seiten des Gesundheitsamtes unter Hinweis auf den Datenschutz verweigert.

Wiederholt wird die Frage aufgeworfen, ob zum Schutz von Einsatzkräften wie der Polizei, der Feuerwehr oder Rettungsdiensten Listen von infizierten oder unter Quarantäne gestellten Personen durch das Gesundheitsamt herausgegeben werden dürfen.

Nach Infektionsfällen sind auf Veranlassung der zuständigen Gesundheitsämter mehrfach komplette Lehrerkollegien und Schulklassen auf das Vorliegen einer Corona-Infektion getestet worden. In den Fällen, in denen keine Infektion festgestellt werden konnte, kam es wiederholt zu einer unmittelbaren Übermittlung der Testergebnisse an die jeweiligen Schulleitungen. Eine unmittelbare Unterrichtung der Getesteten erfolgte nicht. Hiergegen haben sich betroffene Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler beschwert.

Die Fallbörse ist hier zu finden.


Schule

VII. Wissen zu schulischem Datenschutz steht kompakt zur Verfügung

Der Bedarf an verlässlichen Informationen rund um Datenschutz in der Schule ist im vergangenen Jahr stark angestiegen und nimmt voraussichtlich auch 2021 weiter zu. Um die wichtigsten Fragen von Lehrkräften zu beantworten, ist ein neuer Frage- und Antwort-Bereich (FAQ) im Internetangebot des LfDI geschaffen worden.

Durch die pandemiebedingte flächendeckende Umstellung auf Online-Unterricht im Frühjahr 2020 setzen viele Schulen verstärkt Systeme und Dienste ein, bei denen sich oft Fragen der erhobenen und verarbeiteten Daten stellen. Aber auch der Wegfall des „Privacy-Shields“ nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im vergangenen Sommer hat die Anforderungen an die in Schulen zum Einsatz kommenden Systeme nochmals verändert.

Im November und Dezember 2020 haben der LfDI und das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Bildungsministerium und unter Mitarbeit der Rechtsanwältin Antonia Dufeu sieben Online-Seminare für Lehrkräfte unter dem Titel „Schulischer Datenschutz in der Praxis - Was Sie schon immer fragen wollten“ durchgeführt. Die Fortbildungen hatten neben einer datenschutzrechtlichen Grundsensibilisierung das Ziel, häufig aufkommende technische und juristische Fragen im schulischen Kontext zu beantworten. Um möglichst konkret auf die Anforderungen der einzelnen Schulformen einzugehen, wurde nach den Zielgruppen Grund- und Förderschulen, weiterführende und berufsbildende Schulen sowie Medienzentren und Multiplikatoren unterschieden. Insgesamt nahmen über 350 Lehrkräfte an den Seminaren teil. Das Spektrum reichte von Fragen zur Funktion und zu Aufgaben schulischer Datenschutzbeauftragter über den Umgang mit außereuropäischen Online-Diensten nach dem EuGH-Urteil bis hin zur Verarbeitung von Schülerdaten auf privaten Endgeräten.

Der LfDI stellt die Fragen und Antworten aus den Veranstaltungen sowie Mustertexte und Vorlagen zentral auf folgender FAQ-Seite bereit.


Gesundheit / Corona

VIII. Fragen und Antworten zum Datenschutz bei Corona-Impfungen

Der LfDI hat auf seiner Internetseite eine Liste mit Fragen und Antworten (FAQs) zu den Corona-Schutzimpfungen veröffentlicht. Er informiert in den FAQs zu Fragen wie: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Dritte Terminanmeldungen für an einer Corona-Schutzimpfung interessierte Bürgerinnen und Bürger vornehmen? Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen vor der Impfung Informationen über die zu impfende Person wie Name und Anschrift sowie Angaben zu Kontraindikationen und Vorerkrankungen erhoben werden? Was gilt zum Datenschutz bei Impfungen durch Betriebsärzte? Was ist die Impfdokumentation Rheinland-Pfalz? Welchen Voraussetzungen unterliegt eine an den Standorten der Impfzentren durchgeführte Videoüberwachung?

Die FAQs stellen klar, dass Daten über die erfolgten Impfungen an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut nur in pseudonymisierter Form gegeben werden dürfen. Beim RKI werden sie zur Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und mit Blick auf etwaige Impfeffekte verwendet. Die Daten müssen so gespeichert werden, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen sind.

Die FAQs dienen auch als Orientierung für die in den Impfprozess eingebundenen Personen und Stellen, zumal die datenschutzrechtlichen Bewertungen von dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie geteilt werden, das für die Impfzentren und die mobilen Impfteams zuständig ist. Der LfDI hat überdies an dem vom Ministerium erstellten Informationsblatt mitgewirkt, welches allen an einer Corona-Schutzimpfung interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Blatt werden die datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt.

Zu der FAQ-Seite geht es hier.


Arztpraxen / Psychotherapiepraxen

IX. Neue Inhalte auf Internetseite „Mit Sicherheit gut behandelt“

Die auch über die Landesgrenzen von Rheinland-Pfalz hinaus beispielgebende Kooperation des Landesdatenschutzbeauftragen mit der rheinland-pfälzischen Kassenärztlichen Vereinigung, der Landespsychotherapeutenkammer und der Landesärztekammer baut im Jahr 2021 ihre Unterstützungsangebote aus. Auf der Internetseite der Initiative sind weitere Inhalte aufgenommen und vorhandene Beiträge aktualisiert worden. Insbesondere der neu eingerichtete Themenblock zur Digitalisierung des Gesundheitswesens soll dazu beitragen, die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber auf die datenschutzrechtlichen Bezüge des Digitalisierungsprozesses aufmerksam zu machen und neben allgemeinen Informationsmöglichkeiten auch die daraus resultierenden praxisbezogenen Auswirkungen darzustellen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Professor Dieter Kugelmann erklärt: „Die langjährige Zusammenarbeit zwischen staatlicher Datenschutzaufsicht, einzelnen Heilberufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung ist eine rheinland-pfälzische Erfolgsgeschichte. Mit der Initiative ist es uns gelungen, die Umsetzung des Datenschutzes im Bereich der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf die praktischen Anforderungen anzupassen. Damit konnte im sensiblen Gesundheitsbereich die Akzeptanz für den Datenschutz bei den Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern deutlich erhöht werden.“

„Auch der KV RLP“, so betont Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP, „ist es sehr wichtig, mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der Landespsychotherapeutenkammer und der Landesärztekammer diese langjährige, sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit weiter auszubauen. Insbesondere aufgrund des fortschreitenden Digitalisierungsprozesses und der aktuellen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V ergeben sich für Ärzte- und Psychotherapeuten immer mehr Fragen, für deren Beantwortung die gemeinsame Website eine immense Hilfestellung bietet.“

Neben der neu gebildeten Rubrik „Digitalisierung im Gesundheitswesen“, in der unter anderem Beiträge zu den digitalen Gesundheitsanwendungen, der elektronischen Patientenakte und Videokonferenzsystemen enthalten sind, werden Informationen zum Datenaustausch mit Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten und dem MDK sowie bei vermuteter Kindeswohlgefährdung bereitgestellt. Die Internetseite der Initiative ist hier erreichbar.


Informationsfreiheit

X. Podcast-Folge beschäftigt sich mit Informationsfreiheit und Transparenz

Zum 1. Januar 2021 ist in Rheinland-Pfalz die letzte Stufe des Transparenzgesetzes „gezündet“ worden. Aus diesem Anlass beschäftigt sich eine neue Folge des LfDI-Podcasts „Datenfunk“ ausführlich mit den Themen Informationsfreiheit und Transparenz. Zu Gast sind Uli Mack vom LfDI und Lea Pfau von der Internetplattform „FragDenStaat“. Mit Philipp Richter sprechen sie darüber, wie sich die Informationsfreiheit als Recht entwickelt hat, wie Bürger und Bürgerinnen dieses Recht nutzen können, welche Informationen nun seit diesem Jahr zusätzlich auf der Transparenzplattform Rheinland-Pfalz zu finden sind und warum „FragDenStaat“ sich am liebsten selbst abschaffen will.

Zur Podcast-Folge geht es hier.


Digitales / Verwaltung

XI. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt am 21. und 22. April 2021

Zum zehnjährigen Jubiläum des „Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt“ wird nicht zurückgeschaut – sondern nach vorne! Welche Themen und Trends zeichnen sich für die 2020er Jahre ab? Was kann und muss der Staat nun tun, um die Digitalisierung in Deutschland zu einer Erfolgsgeschichte zu machen?

Das „Speyerer Forum“ am 21. und 22. April findet vor Ort an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer statt, es ist aber auch eine virtuelle Teilnahme möglich. Neben der Universität und den Universitätsprofessoren Mario Martini und Hermann Hill sind die rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten, Professor Dieter Kugelmann und Stefan Brink, die Veranstalter. Den Eingangsvortrag „Die DSGVO aus der heutigen Perspektive“ hält Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein.

Das Tagungsprogramm bringt Akteure aus Wissenschaft, Politik und Verwaltungspraxis zusammen. Leitgedanke der Tagung ist: Es ist an der Zeit, den Schritt von der Theorie in die Praxis zu vollziehen. Auf unzählige Strategie- und Konzeptpapiere muss nun die Umsetzung folgen: Die Bürgerinnen und Bürger wollen und sollen endlich auf digitale Angebote des Staates zugreifen können. Dass Deutschland gerade einen starken Digitalisierungsschub erfährt, ist allerorts zu spüren: Die OZG-Umsetzung ist in vollem Gange, die elektronische Patientenakte ist verfügbar und mobile Arbeit in der Corona-Pandemie für viele Menschen gelebte Realität.

Im Fokus der Veranstaltungsreihe steht nach wie vor die übergreifende und zentrale Frage: „Wie wollen wir im digitalen Zeitalter leben?“ Über die Jahre ist die Tagung zu einer renommierten Ideenwerkstatt gereift und bietet Möglichkeiten zur Fort-, Netzwerk- und Meinungsbildung. Auch bei digitaler Teilnahme bleibt das informelle Pausengespräch möglich: Zum Treffen am Kaffeetisch gesellt sich in diesem Jahr die virtuelle Zusammenkunft bei „wonder.me“.

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden, unter anderem das Gesamtprogramm. Eine Anmeldung kann über diesen Link vorgenommen werden.

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