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LfDI-Newsletter Nr. 2 - 2022

Liebe Leser:innen, liebe Nutzer:innen,

der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ist wieder unterwegs in unterschiedlichen Plattformen, Veranstaltungsformaten, Konferenzen und Kontrollen, um in Kontakt mit den Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten und den betroffenen Personen zu kommen und/oder zu bleiben, um Ressentiments gegen Datenschutz abzubauen, um ein Verständnis für Datenschutz aufzubauen, so wie wir ihn begreifen: Als einen zu wahrenden Bestandteil der Selbstbestimmung der betroffenen Personen, der grundrechtlich verankert ist, und als elementarer, integraler und stets mitzudenkender Bestandteil von Digitalisierungsprozessen und Verfahren, die in einem Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen.

Zentrale Bedeutung für den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1986 (BVerfGE 65, 1), in dem u.a. festgestellt wurde: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ Deswegen war es uns ein Anliegen zu überprüfen, wie Im Jahr 2022 die statistische Erhebung personenbezogener Daten der Bürger:innen Deutschlands und insbesondere in Rheinland-Pfalz geplant wurde und durchgeführt wird: Über die im Rahmen des Zensus 2022 vorgenommenen Vor-Ort-Kontrollen möchte ich Ihnen gerne berichten.

Außerdem hat der LfDI erneut zu dem Thema Gesundheitsdatenschutz und Forschung an einer Veranstaltung teilgenommen und für die Belange des Datenschutzes sensibilisiert. De Fortentwicklung dieses wichtigen Themas wird uns weiter beschäftigen.

Zukunftsweisende Technologien und die datenschutz- und verfassungsrechtlichen Grenzen hatte zudem der Vortrag „Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“ zum Gegenstand, den eine Mitarbeiterin des LfDI auf der SiKo-Jahresveranstaltung in Mainz gehalten hat.

Über diese Themen und weitere möchte ich Ihnen in diesem Newsletter berichten.

Ich wünsche Ihnen ein ertragreiches Lesevergnügen.

Ihr Prof. Dr. Dieter Kugelmann


Inhaltsverzeichnis

I. Übergabe des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2020

II. Datenschutz und Gesundheitsforschung - LfDI RP beteiligt sich an der verbandsübergreifenden Fachtagung von Bitkom, bvitg, gdd, BvD und gmds am 12. Mai 2022

III. Zensus 2022 – LfDI vor Ort

IV. Nutzung von MS Teams und Microsoft 365 an Schulen

V. Mainzer Vorträge - Hassrede vor dem BVerfG – Demokratischer Diskurs in „gleicher Freiheit“?

VI. Beteiligung des LfDI an der Tagung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung für Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

VII. Schüler fördern Transparenz - Der Schülerwettbewerb zum Landestransparenzgesetz

VIII. 11. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt am 12./13. September 2022 – Deutsche Verwaltung und Europäische Digitalregulierung

IX. Vortrag "Künstliche Intelligenz zu Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrzwecken" auf der SIKO - Jahresveranstaltung am 30./31. Mai 2022 in Mainz

X. Last-Minute Veranstaltungshinweis: 1. Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz am 28. Juni 2022


Aktuelles

I. Übergabe des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2020

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat den 29. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz an den Präsidenten des rheinland-pfälzischen Landtags, Hendrik Hering, übergeben. Der Bericht umfasst die Tätigkeit des LfDI im Jahr 2020. Hierbei zeigt der Landesbeauftragte in einem Statistikteil die Tätigkeit der Behörde mit Blick auf die Zahlen und Fakten auf und berichtet anschließend über die Entwicklungen in den einzelnen Sachgebieten.

Das Jahr 2020 war auch für den für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von der Pandemie und ihren Auswirkungen geprägt. So haben die sprunghafte Zunahme von Homeoffice-Tätigkeiten, der plötzlich erforderliche Fernunterricht in den Schulen und Hochschulen auf der Basis digitaler Technik oder allgemein die lawinenartige Zunahme von Videokonferenzen aus Sicht des Datenschutzes Fragen und Probleme hervorgebracht oder nach oben gespült, die bisher weniger beachtet wurden oder unter dem Radar liefen. Daher war der LfDI stark gefragt und belastet, um auf diese Fragen und Probleme konstruktive Antworten und belastbare Problemlösungen zu entwickeln.

„Gerade in unruhigen Zeiten und bei ungeahnten Fragestellungen hat sich gezeigt, dass meine Behörde nicht nur belastbar, sondern auch effektiv ist“, stellt Prof. Dr. Kugelmann fest. Bei der Begleitung der gesellschaftlichen Entwicklungen mit neuen digitalen Erscheinungsformen können wir auf diesen Erfahrungen aufbauen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch kommende Herausforderungen bewältigen werden.“

Zu den Tätigkeitsberichten


Gesundheit / Forschung

II. Datenschutz und Gesundheitsforschung - LfDI RP beteiligt sich an der verbandsübergreifenden Fachtagung von Bitkom, bvitg, gdd, BvD und gmds am 12. Mai 2022

Mittlerweile kann man schon von einer kleinen Tradition sprechen. Auch dieses Jahr beteiligte sich der LfDI wieder an der von mehreren Akteuren aus den Bereichen IT, Datenschutz und Medizin im Mai 2022 veranstalteten Fachtagung zum Datenschutz im Gesundheitswesen.

Die diesjährige Veranstaltung stand unter dem Titel „Geht das nicht harmonischer? Deutschlands heterogener Gesundheitsdatenschutz“ und widmete sich den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Zwecken der Verbesserung der Versorgungsqualität und insbesondere der Forschung. Ziel war es u.a., die in der Fachöffentlichkeit oftmals kritisierte regulatorische Vielfalt datenschutzrechtlicher Vorgaben aufzugreifen und Lösungsmöglichkeiten zur Harmonisierung der Rechtslage zu identifizieren.

In dem von ihm gestalteten Panel stellte der LfDI zunächst das diesjährige Schwerpunktthema der Datenschutzkonferenz – Forschungsdaten – und die dazu auf der Frühjahrssitzung verabschiedete Entschließung zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Forschung und Datenschutz vor. Mit der hierzu eingerichteten Taskforce sollen die auf nationaler und europäischer Ebene bestehenden Bestrebungen zur Schaffung eines verlässlichen Rahmens für die Bereitstellung von Gesundheitsdaten zum Zwecke der Forschung aus der Perspektive des Datenschutzes begleitet werden. Darüber hinaus referierte der LfDI zu dem in diesem Zusammenhang zentralen Instrument der Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten. Erfreulich waren die hohe Teilnehmerzahl und die konstruktive Diskussion im Anschluss an den beiden Beiträgen des LfDI.

Weitere Informationen:

https://www.fachtagung-gesundheitsdatenschutz.de/download/2022-05_Fachtagung-DS-GVO

https://www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/Fachtagung-Datenschutz-im-Gesundheitswesen


Kommunales / Vorort-Kontrollen des LfDI

III. Zensus 2022 – LfDI vor Ort

Am 15. Mai 2022 war Stichtag für den Zensus 2022. Der Zensus sollte eigentlich schon 2021 stattfinden, wurde aufgrund der Corona-Pandemie jedoch um ein Jahr verschoben. Der Zensus soll Informationen darüber liefern, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen, welchen Beruf sie ausüben und welchen Bildungsgang sie beschritten haben. Diese Informationen dienen wiederum als Grundlage für zukünftige staatliche Entscheidungen und Planungen in Bund, Ländern und Kommunen, wie etwa die Ausstattung mit staatlicher Infrastruktur (z.B. Schulen, Sportstätten, Straßen, öffentlicher Nahverkehr) oder Landesplanung und -entwicklung.

Der Zensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und den Erhebungsstellen in den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten durchgeführt.

Der Großteil des Zensus 2022 läuft zwar registergestützt ab, indem die Einwohnermeldeämter Daten an das Bundesamt für Statistik übermitteln. Doch seit dem 15. Mai werden etwa 10 % der Bevölkerung als Stichprobe direkt befragt. Diese Haushaltebefragung dient der Ermittlung realitätsgerechter Einwohnerzahlen. Außerdem werden Informationen erhoben, die nicht in Verwaltungsregistern verfügbar sind (z. B. Bildungsstand und Erwerbsbeteiligung).

Neben der Haushaltebefragung werden in der Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümer:innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte befragt. Diese Befragung wird online oder schriftlich durchgeführt.

Die Befragungen werden in Rheinland-Pfalz von 36 regionalen Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert. Dabei kommen besonders geschulte und auf den Datenschutz verpflichtete Erhebungsbeauftragte zum Einsatz. Die Erhebung erfolgt bei rund 390.000 in Rheinland-Pfalz in die Stichprobe einbezogenen Personen im Direktinterview. Fragen zum Bildungsstand, zur Erwerbstätigkeit und zu einer ggf. vorhandenen Migrationserfahrung können bequem per Online-Fragebogen beantwortet werden. Soweit dies nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann alternativ auch ein Papierfragebogen ausgefüllt werden. Für diese Erhebung besteht Auskunftspflicht. Viele Bürger:innen werden bereits darüber benachrichtigt worden sein, dass sie zur Stichprobe gehören.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde bereits die Vorbereitungen für den Zensus begleitet und mit dem Statistischen Landesamt konkrete Anforderungen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit abgestimmt. Die Schutzmaßnahmen sind bei der amtlichen Statistik besonders streng. Das Statistikgeheimnis verlangt, dass der Personenbezug in der statistischen Aufbereitung so früh wie möglich beseitigt wird. Die Verarbeitungsprozesse der amtlichen Statistik sind dabei besonders auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses eingestellt.

Wie beim Zensus 2011 hat der LfDI stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen bei Erhebungsstellen durchgeführt. Der überwiegende Teil der Kontrollen ist bereits vor dem Stichtag am 15. Mai 2022 erfolgt, ein kleinerer Teil findet nach dem Stichtag statt. Sofern eine unzureichende Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben festgestellt wurde, hat der LfDI darauf hingewirkt, dass diese Mängel beseitigt wurden.

„Bei jedem Zensus findet der Datenschutz ein Stück weit zu seinen Wurzeln zurück“ erläutert der Landesbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann, „denn es war die zunächst gescheiterte Volkszählung in den 80er Jahren, die seinerzeit zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung führte, das den Datenschutz in Deutschland in der Folgezeit maßgeblich geprägt hat. Daher sehe ich beim Zensus auch eine besondere Verantwortung meiner Behörde für die Datenschutzbelange der Bürger:innen und wir schauen ganz genau hin bei der aktuellen Durchführung aber auch der nachfolgenden Aufbereitung der erhobenen Daten. Wir wissen aber auch, dass im Statistischen Landesamt und in den Erhebungsstellen bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus mit viel Aufwand und Einsatz daran gearbeitet wird, die Vorgaben zu erfüllen und einen sicheren und datenschutzgerechten Zensus 2022 zu gewährleisten.“

Mit dem Zensus befasst sich auch die aktuelle Folge unseres Podcasts „Datenfunk“:

Folge 016: Datenschutz back to the roots: Volkszählung und Zensus 2022 (3. Juni 2022)

Hören Sie rein!


Bildung / Technik

IV. Nutzung von MS Teams und Microsoft 365 an Schulen

Aufgrund der Pandemie haben sich Schulen in den zurückliegenden Monaten intensiver als zuvor mit Online- und Hybridunterricht, Videokonferenzsystemen und cloudbasierten Kollaborationstools beschäftigt. Dabei erfreuen sich insbesondere kommerzielle Produkte, wie z.B. Microsoft Teams als Teil von Microsoft 365 großer Beliebtheit. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch im Jahr 2020 die bis dato geltende rechtliche Grundlage („Privacy Shield“) für Datenübermittlungen in die USA für unwirksam erklärt hat, ist die Zulässigkeit einer weiteren Nutzung außereuropäischer Softwareprodukte im schulischen Kontext grundsätzlich zu hinterfragen.

Dabei geht es nicht nur um den Zugriff durch amerikanische Sicherheitsbehörden, für die es nach Ansicht des EuGHs keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürger:innen der Europäischen Union gibt. Auch die Frage, ob und für welche Zwecke Microsoft Nutzungsdaten für eigene geschäftliche Zwecke verwenden darf und welche rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung mit den Schulen zu stellen sind, konnte auch nach intensiven Verhandlungen zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden, der KMK und Microsoft nicht hinreichend geklärt werden.

Nach der Rückkehr in den Präsenzunterricht hatte der LfDI daher die Nutzung von MS Teams für Schulen nur noch bis Ende des laufenden Schuljahres 2021/22 geduldet. Die allgemeinbildenden Schulen sind daher gehalten, ab dem kommenden Schuljahr auf landeseigene, datenschutzkonforme Systeme für Videokonferenzen und Fernunterricht umzusteigen, beispielsweise auf das vom Land für Schulen kostenlos bereitgestellte BigBlueButton oder den Schulcampus Rheinland-Pfalz.

Eine weitere Nutzung von Microsoft 365 ist nur unter strengen technischen Voraussetzungen möglich. Entsprechende Rahmenbedingungen wurden durch den LfDI formuliert und auf der Homepage veröffentlicht. Die Informationen zum Einsatz von Microsoft 365 finden sich in den FAQs des LfDI auf folgender Seite:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/microsoft-office-365/

Das Ministerium für Bildung hat die Schulen hierüber bereits informiert.

Weitere Informationen für Schulen zum Zugang zu BigBlueButton und dem Schulcampus finden sich unter:
https://schulcampus.bildung-rp.de/

 

Handbuch „Schule.Medien.Recht“

Um Schulen und Schulträgern Hilfestellung in rechtlichen Fragen zu geben, gibt das Pädagogische Landesinstitut seit dem Jahr 2010 den Ratgeber „Schule.Medien.Recht“ heraus. Mitarbeitende des LfDI haben sich seitdem an der Erstellung und Aktualisierung der datenschutzrelevanten Texte beteiligt. Im Juni 2022 wurde das bisherige Handbuch als Lose-Blatt-Sammlung in ein neues, ausschließlich elektronisches Format als Webseite überführt, welches unter folgender Adresse abrufbar ist:
https://schulemedienrecht.bildung-rp.de/startseite/

Dies spart Druckkosten, erleichtert die Recherche innerhalb des Handbuchs und die weitere Verarbeitung für schulische Zwecke.


Veranstaltungen

V. Mainzer Vorträge - Hassrede vor dem BVerfG – Demokratischer Diskurs in „gleicher Freiheit“?

Am 5. Juli 2022, um 18 Uhr findet im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe von Prof. Dr. Kugelmann und Prof. Dr. Bäcker „Mainzer Vorträge zum Informations- und Sicherheitsrecht“ ein Vortrag von Frau Prof. Dr. Nora Markard, MA (King’s College London) zum Thema "Hassrede vor dem BVerfG – Demokratischer Diskurs in „gleicher Freiheit“?" statt.

Im aktuellen Diskurs eskaliert Rede zu Hassrede, und Hassrede zu Hasskriminalität. Der Hass trifft überwiegend Minderheiten, die sich in der Folge aus dem demokratischen Diskurs zurückziehen: Hassrede ist demokratiegefährdend. Das Beleidigungsstrafrecht erfordert eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, also zwischen Freiheit und Würde. Doch wo bleibt die „gleiche Freiheit“, die das BVerfG in Lüth voraussetzt?

Stattfinden wird die Veranstaltung im Hörsaal IV im Haus Recht und Wirtschaft II (Altes ReWi) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Jakob-Welder-Weg 4, 55128 Mainz.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Soziales

VI. Beteiligung des LfDI an der Tagung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung für Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Datenschutz hat in der Jugendhilfe eine wichtige Bedeutung. Denn er spielt eine zentrale Rolle für den Aufbau einer vertrauensvollen erziehenden, beratenden oder helfenden Beziehung zwischen den Einrichtungen der Jugendhilfe und den Bürger:innen, die konkreten Hilfebedarf haben. Vor diesem Hintergrund nahm der LfDI das Angebot des Landesjugendamtes gerne wahr, sich an der erstmals durchgeführten Fachtagung für Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe am 31. Mai 2022 in Mainz zu beteiligen.

Nach einem Impulsvortrag von Professor Jan Kepert, der die mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) einhergehenden umfassenden Neuerungen vorstellte, gestalte der LfDI unter dem Titel „Sozialdatenschutz für die Wirtschaftliche Jugendhilfe“ eines der drei Fachforen.

Dabei wurden neben der Vorstellung der wichtigsten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die im Rahmen der Tätigkeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu beachten sind, insbesondere konkrete Fallszenarien mit den Teilnehmer:innen erörtert. Die durchaus engagierten Diskussionen zeigten, dass die Thematik eine hohe praktische Relevanz hat und landesweit der Bedarf nach Austausch und konkreter Wissensvermittlung besteht.

Vor diesem Hintergrund wird der LfDI zusammen mit dem Landesjugendamt nach Möglichkeiten suchen, die Jugendämter in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben praxisnah zu unterstützen.


Informationsfreiheit

VII. Schüler fördern Transparenz - Der Schülerwettbewerb zum Landestransparenzgesetz

Im Rahmen eines Schülerwettbewerbes möchte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Schüler:innen aus Rheinland-Pfalz ermutigen, interessante Fragestellungen an den Staat aufzuwerfen und bei der Suche nach Antworten auf jene Mittel zurückzugreifen, die das Landestransparenzgesetz ihnen zur Verfügung stellt. Gerne kann dies auch in Klassenprojekte eingebunden werden. Dazu richtet sich der Der Wettbewerb an alle Schüler:innen der Klassenstufen 7 bis 13. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2023.

Im Internetangebot des LfDI finden Sie weitere Informationen und FAQ zu dem Wettbewerb.


Veranstaltungen

VIII. 11. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt am 12./13. September 2022 – Deutsche Verwaltung und Europäische Digitalregulierung

Das „Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt“ empfängt Sie am 12. und 13. September 2022 zum mittlerweile elften Mal in Speyer. Die Veranstaltungsreihe widmet sich der übergreifenden Frage: „Wie wollen wir im digitalen Zeitalter leben?“ und bietet hervorragende Möglichkeiten zur Fort-, Netzwerk- und Meinungsbildung.

In diesem Jahr wird sich die Tagung insbesondere mit anstehenden Europäischen Regulierungsvorhaben und deren Auswirkungen auf die deutsche Verwaltung beschäftigen.

Die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. Dieter Kugelmann und Prof. Dr. Mario Martini sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz freuen sich auf Teilnehmer:innen aus öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft. In bewährter Tradition des „Speyerer Forums“ werden wir nun – nach zwei digitalen Ausgaben – wieder in der schönen Pfalz über die Zukunft unserer Gesellschaft diskutieren und zukunftsorientierte Fragen aufgreifen. Kommen Sie nach Speyer und tragen Sie dazu dabei, zeitgemäße Lösungen für digitale Fragestellungen zu finden!

Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie hier finden.

Eine Anmeldung kann über diesen Link vorgenommen werden.


Sicherheit / Veranstaltungen

IX. Vortrag "Künstliche Intelligenz zu Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrzwecken" auf der SIKO - Jahresveranstaltung am 30./31. Mai 2022 in Mainz

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, algorithmenbasierter Erkenntnisgewinnung und Data Mining verspricht eine Effektivierung der polizeilichen Arbeit in den Bereichen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Kriminalitätsmuster sollen schneller erkannt, Gefahrenherde automatisiert detektiert und Datenbestände systematischer, schneller und zielgerichteter ausgewertet werden.

Die Risiken, die mit diesen Technologien für die betroffenen Personen, für die Sicherheitsbehörden und für die Gesellschaft einhergehen, sind vielfältig. Die Grundrechtsintensität ist in ihrer Bandbreite betroffener Grundrechte und in ihrer Eingriffstiefe hoch. Dies hat nicht zuletzt die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz deutlich gemacht (Beschluss v. 10.11.2020 – 1 BvR 3214/15).

Die technikoffene Ausrichtung der für den polizeilichen und justiziellen Bereich relevanten Richtlinie (EU) 2016/680 bietet Anknüpfungspunkte für solche moderne KI-gestützte Technologien (Privacy by Design and Default) und manifestiert mit den Grundsätzen der Transparenz, Zweckbindung und Richtigkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gleichzeitig notwendige Rahmenbedingungen und schwer zu überwindende Hürden.

Nicht zuletzt die nachvollziehbare unabhängige Kontrolle dieser Instrumente muss bei deren Entwicklung und deren Einsatz durch die Hersteller und Verantwortlichen mitgedacht und mitkonzipiert werden sowie die Möglichkeit der betroffenen Personen, Transparenz und effektiven Rechtsschutz bzgl. KI-(teil-)basierter Entscheidungen zu erreichen.

Im Rahmen eines Vortrags bei der diesjährigen Jahrestagung der "Sicherheitskooperation Cybercrime" unter dem Thema „ Künstliche Intelligenz im Einsatz gegen Kriminalität – nur Kunst oder intelligent?“ beleuchtete die für das Referat Sicherheit zuständige Referentin des LfDI die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und verfassungsrechtlich zu beachtenden Aspekte zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz, von algorithmenbasierter Erkenntnisgewinnung und Data Mining zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken, um mit den Teilnehmenden das Ziel, die Perspektiven und die Grenzen eines möglichen Einsatzes zu diskutieren.


Veranstaltungen

X. Last-Minute Veranstaltungshinweis: 1. Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz am 28. Juni 2022

Datenschutztag Hessen & Rheinland-Pfalz geht in die erste Runde - Datenschutzaufsichtsbehörden treffen sich mit behördlichen, kommunalen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Mit dem BvD e.V. haben die Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen und Rheinland-Pfalz für den 28. Juni 2022 einen ersten Datenschutztag für behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in Frankfurt stehen aktuelle Fragen des internationalen Datentransfers, Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, die Struktur der Landesdatenschutzgesetze sowie Cookies, Fanpages und Schrems-II. Die Fachtagung bietet Vorträge aus erster Hand. Die Referenten und Referentinnen werden hauptsächlich von den beiden Datenschutzaufsichtsbehörden gestellt. Die Veranstaltung hat neben der Frage des Wissenstransfers und Vermittlung von Fachthemen auch den Austausch der behördlichen, kommunalen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten untereinander und Landesgrenzen überschreitend zum Ziel.

Prof. Roßnagel führt hierzu aus: „Im Zusammenhang mit der täglichen Arbeit hat sich gezeigt, dass die behördlichen Beauftragten oftmals allein auf weitem Flur stehen und dass es an Austauschmöglichkeiten untereinander fehlt. Oftmals ist ein Problem, welches in einer Kommune neu auftaucht, in einer anderen Kommune bereit gelöst worden. Da ist uns der Austausch wichtig und gerne tragen wir zur Förderung desselben bei.“

„Die Datenschutzbeauftragten in Behörden und Unternehmen sind wichtige Ansprechpartner für uns als Aufsichtsbehörde“, erläutert Prof. Dr. Dieter Kugelmann die Motivation für die neue Kooperationsveranstaltung. „Die Umsetzung eines angemessenen und praxisgerechten Datenschutzes gelingt dort am besten, wo ein fachlich qualifizierter Dialog diese begleitet.“

Das gesamte Programm für den „1. Datenschutztag Hessen & Rheinland-Pfalz“ sowie weitere Informationen zur Teilnahme finden sich unter: www.bvdnet.de/datenschutztag

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