Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang
Das Landestransparenzgesetz formuliert verschiedene Belange, die einem Informationszugang entgegenstehen können. Das sind der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Schutz geistigen Eigentums, der Schutz von öffentlichen und behördlichen Belangen, der Schutz von Forschung und Lehre und schließlich der Schutz personenbezogener Daten.
Sind Inhalte, zu denen Sie Zugang wünschen, durch die genannten entgegenstehenden Belange geschützt, muss die Behörde – mit Ausnahme des Schutzes behördlicher Belange – ein so genanntes Drittbeteiligungsverfahren durchführen und dem betroffenen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Auch muss die Behörde – wenn solche Belange betroffen sind – zwischen Ihrem Informationsinteresse, dem öffentlichen Informationsinteresse und den geschützten Belangen abwägen.
Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass Sie die gewünschten Informationen nur teilweise (etwa mit Schwärzungen) oder sogar gar nicht erhalten.
Wer hilft mir, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen, wenn Ihr Antrag ganz oder in Teilen abgelehnt wurde. Der LfDI wird auf Ihre Bitte hin den Vorgang prüfen. Wenn die öffentliche Stelle seiner Einschätzung nach nicht richtig entschieden hat, wird er diese darauf hinweisen. Hält der LfDI die Entscheidung für richtig, wird er Ihnen das erläutern.
Sie können sich auch an den LfDI wenden, wenn Sie Fragen zum Transparenzgesetz, zur Transparenz-Plattform oder zum Antragsverfahren haben oder wenn Sie eine Beratung wünschen.
Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich gestellt haben oder dies wünschen, wird Ihnen die Behörde die Gründe darlegen, weshalb Ihr Antrag ganz oder in Teilen abgelehnt wurde. Möglicherweise teilt Ihnen die Behörde aber auch mit, dass Sie die gewünschten Informationen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten können.
Gegen eine Ablehnung Ihres Antrags können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen und – wenn Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen wurde – auch klagen.