Am 24. Mai 2016 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Damit kam ein langjähriger Prozess zum Abschluss, der eine Vereinheitlichung von Datenschutzstandards in Europa zum Ziel hatte. Wirksam wird sie nach einer zweijährigen Übergangszeit zum 25. Mai 2018.
Für die Wirtschaft wird damit insgesamt ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen, um in der ganzen Europäischen Union tätig werden zu können. Die Datenschutzregeln der EU gelten dann auch für amerikanische oder andere Unternehmen, die in Europa ihre Dienste anbieten. Damit werden Wettbewerbsnachteile gegenüber Drittstaaten ohne vergleichbares Datenschutzniveau ausgeglichen. Umgekehrt gilt: Ein funktionierender Datenschutz wird zum Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen.
Text der Datenschutz-Grundverordnung
Der Text der Datenschutz-Grundverordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
(VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)