Informationsveranstaltung für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat in Kooperation mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) Angehörige der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser am 23.04.2018 in Mainz über das ab Ende Mai 2018 geltende neue Datenschutzrecht informiert. Die Veranstaltung war mit über 80 angemeldeten Teilnehmern gut besucht.
Neben dem LfDI Rheinland-Pfalz und der KGRP beteiligten sich an dem Termin auch Vertreter der Datenschutzaufsichten aus dem Bereich der Katholischen und der Evangelischen Kirche. Diese stellten das jeweils neu gefasste kirchliche Datenschutzrecht vor, das im Zuge der EU Datenschutz-Grundverordnung novelliert und ebenfalls Ende Mai 2018 in Kraft treten wird. In Rheinland-Pfalz unterliegt etwa die Hälfte der dort ansässigen stationären Einrichtungen den kirchlichen Datenschutzaufsichten. Trotz dieser rechtlichen Unterschiede haben alle Krankenhäuser im Lande im Ergebnis vergleichbare Anforderungen zur Wahrung des Datenschutzes einzuhalten.
Die von Prof. Dr. Kugelmann und seinen Mitarbeitern am 23.04.2018 gehaltenen Präsentationen stehen zum Download bereit.