Leitlinien zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
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Um die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen kann der Europäische Datenschutzausschuss nach Art. 70 DS-GVO von sich aus oder auf Ersuchen der Kommission u.a. Leitlinien erlassen.
Im Vorgriff darauf hat die Artikel-29-Gruppe bereits erste Leitlinien zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erarbeitet.
Nach der Konstituierung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) hat dieser eine Reihe von Leitlinien der bisherigen Artikel-29-Gruppe übernommen und weitere veröffentlicht:
Die Artikel-29-Gruppe hat folgende Leitlinien veröffentlicht: