Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in den Schulen
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Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in Rheinland-Pfalz, Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie stellt den einheitlichen Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung privater und öffentlicher Stellen dar. Auch die Schulen in Rheinland-Pfalz müssen diese europarechtlichen Vorgaben künftig beachten. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch Schulen, die bislang im Schulgesetz und in den Schulordnungen geregelt war und weiterhin auch dort geregelt sein wird, bleibt über sogenannte Öffnungsklauseln der Grundverordnung weitgehend beibehalten. Dennoch besteht durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein gewisser Handlungsbedarf für die Schulen: So muss beispielsweise jede Schule unabhängig von ihrer Größe einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bisher war das nur bei Schulen mit mehr als zehn Beschäftigten der Fall. Und durch die Stärkung der Betroffenenrechte ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler darüber informiert werden, welche ihrer Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. In Kooperation mit dem Bildungsministerium hat der LfDI Handreichungen erstellt, die den Schulen einen Überblick über die neue Rechtslage geben und die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erleichtern sollen.