Datenschutz
Artikel 29 Datenschutzgruppe
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe setzt sich aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden, dem EDSB und der Europäischen Kommission zusammen. Sie wurde durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt.