Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Dieser ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit der Aufgabe die einheitliche Anwendung der europäischen Datenschutzregelungen innerhalb der EU sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden zu fördern. Hierzu weist die Datenschutz-Grundverordnung dem EDSA eine Reihe von Befugnissen zu, z.B. Stellungnahmen und Beschlüsse im Rahmen der Verfahren nach Art. 60 ff. DS-GVO und die Herausgabe von Leitlinien zur Unterstützung einer einheitlichen Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Datenschutz-Richtlinie für den Bereich Justiz und Inneres.
In seiner konstituierenden Sitzung am 25. Mai 2018 hat der Ausschuss von der bisherigen Art. 29-Gruppe zur Datenschutz-Grundverordnung erlassene Leitlinien übernommen.