Der Schwerpunktbereich Finanzen umfasst Informationen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen und Steuern sowie Auskunfteien, Scoring und Inkassodienstleistungen.
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Auskunfteien - auch Wirtschaftsauskunfteien genannt - sind privatwirtschaftliche Unternehmen (also keine Behörden), die wirtschaftsrelevante Informationen über Privatpersonen und Unternehmer sammeln und bewerten, um diese wiederum anderen Stellen - gegen Entgelt - zur Einschätzung der Bonität zur Verfügung stellen.
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"Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert." (§ 1 Abs. 1 S.1 KWG). Dazu zählen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und private Banken ebenso wie öffentliche Banken (z.B. Landesbanken und landeseigene Förderbanken).
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Vom Mobile Payment, also dem mobilen Bezahlen, wird allgemein gesprochen, wenn Nutzerinnen und Nutzer sich eines mobilen Endgeräts bedienen, um einen Zahlungsvorgang durchzuführen.
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Zur Bewertung der Bonität oder Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens werden bspw. durch Auskunfteien Informationen zum Zahlungsverhalten etc. der betroffenen Personen erhoben und bewertet. Dieses sog. "Scoring" unterliegt datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
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Für Steuerberaterinnen und -berater stellt sich die Frage, ob sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) obligatorisch einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
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Im Steuerberatungsgesetz ist seit Dezember 2019 klargestellt, dass Steuerberaterinnen und -berater bei der Erbringung von Leistungen nach dem Steuerberatungsgesetz stets als datenschutzrechtlich Verantwortliche anzusehen sind und eine Auftragsverarbeitung nicht mehr in Betracht kommt.
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