Schweigepflichtentbindung
Sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass der Behandler diese Informationen nicht unbefugt Dritten gegenüber offenbaren darf. Der Arzt oder Psychotherapeut ist zur Offenbarung befugt, soweit entweder ein Gesetz die Weitergabe der von der Schweigepflicht umfassten Daten erlaubt oder der Patient den Behandler von der Schweigepflicht entbunden hat.