Akkreditierung / Zertifizierung
Die DS-GVO schafft in den Artikeln 42 und 43 DS-GVO die Rechtsgrundlagen für datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren und die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen: Zertifizierungen, Siegel und Prüfzeichen sollen als Nachweis dienen, dass eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzeskonform durchgeführt wird.