Informationsbogen zu den Veröffentlichungspflichten von Umweltinformationen
Nach Maßgabe der Landestransparenzgesetzes (LTranspG) sind die transparenzpflichtigen Stellen zur proaktiven Veröffentlichung einer Reihe von Umweltinformationen verpflichtet. Mit dem Informationsbogen zu den Veröffentlichungspflichten von Umweltinformationen informiert der LfDI darüber, welche Umweltinformationen proaktiv bereitgestellt und veröffentlicht werden müssen, um den gesetzlichen Transparenzverpflichtungen nachzukommen.
Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass die Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz (https://tpp.rlp.de/) ab dem 1. Januar 2021 in vollem Funktionsumfang zur Verfügung steht.
Sowohl das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz als auch spezielle Rechtsvorschriften verpflichten eine Vielzahl von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz, bei ihnen vorhandene Umweltinformationen proaktiv zu veröffentlichen, also ohne dass eine Bürgerin/ein Bürger einen Antrag auf Informationszugang stellt.
Mit dem Informationsbogen zu den Veröffentlichungspflichten von Umweltinformationen informiert der LfDI darüber, welche Umweltinformationen proaktiv bereitgestellt und veröffentlicht werden müssen, um den gesetzlichen Transparenzverpflichtungen nachzukommen. Unabhängig von der Verpflichtung, Umweltinformationen ab den 1. Januar 2021 auf der Transparenz-Plattform bereitzustellen, müssen bereits jetzt schon bestimmte Umweltinformationen proaktiv veröffentlicht werden.