Elternthemenabende in der Kita "Kinder im Netz begleiten"
Verbraucher- und Datenschutz für Klein und Groß
Online-Games, Video-Plattformen oder vernetztes Spielzeug: Kinder nutzen immer früher auch digitale Medien und sollten von klein auf lernen, im Netz auf sicheren Füßen zu stehen. Dies stellt vor allem Eltern, aber auch Erzieherinnen und Erzieher vor die Herausforderung, geeignete Angebote auszuwählen sowie auf einen verantwortlichen Medienkonsum zu achten. Was sind altersgerechte Inhalte, Nutzungszeiten und Geräteeinstellungen? Wie steht es mit der Datensicherheit bei vernetzten Teddys und Co.? Wo lauern Kostenfallen in Spiele-Apps und Werbung? Diese, aber auch weitere Fragen zum Beispiel zum Datenschutz bei WhatsApp, zur Veröffentlichung von Kinderfotos oder der Nutzung von Ortungs-Apps werden in einem zunehmend digitalen Alltag mit Kindern immer wichtiger.
Informationsangebot für Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher
Um Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher bei der Begleitung von Kindern im Netz zu unterstützen, haben in Rheinland-Pfalz die Verbraucherzentrale und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzministerium ein Informationsangebot für die Kita entwickelt. Geschulte Referentinnen und Referenten können für Elternthemenabende kostenfrei angefragt werden und kommen direkt in die Einrichtung. Um auch komplexe Inhalte verständlich und unterhaltsam zu vermitteln, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über interaktive Methoden einbezogen und so ein lebendiger Austausch ermöglicht.
Gerne informieren die Referentinnen und Referenten auch in Leitungsrunden über das Angebot und ausgewählte Themen.
Inhalte auf einen Blick
Inhaltlich werden die Mediennutzung im Kita-Alter und Jugendmedienschutzaspekte thematisiert, beispielsweise Medientätigkeiten und Regeln, Altersfreigaben oder Einstellungen von Apps und Geräten. Wahlweise kann der Schwerpunkt stärker auf Verbraucher- oder Datenschutzthemen gelegt werden, wobei sämtliche Themen grundsätzlich angesprochen werden. Im Modul Kinder – Digitale Medien – Verbraucherschutz geht es besonders um Kostenfallen und Nutzungsrisiken bei Angeboten für Kinder. Im Modul Kinder – Digitale Medien – Datenschutz stehen Regeln, Rechte und Pflichten rund um Mediennutzung, Datenschutz und Datenverantwortung im Fokus. Je nach Gegebenheiten vor Ort kommen unterschiedliche Medien und Materialien zum Einsatz.
Datenschutz | Verbraucherschutz |
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Interesse? So geht's!
Sie vertreten eine Kita-Einrichtung und möchten eine/einen Referentin/Referenten für einen Elternthemenabend oder eine Leitungsrunde kostenfrei buchen?
Dann richten Sie Ihre Anfrage zum Schwerpunkt Datenschutz an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz oder zum Schwerpunkt Verbraucherschutz an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Zeitlich stehen ca. ein- bis eineinhalb Stunden zur Verfügung (Beginn spätestens 19 Uhr). Die Ausrichtung der Veranstaltung erfolgt in Absprache mit der/dem zuständigen Referentin/Referenten. Die Organisation obliegt der Kita.
Bedingungen für die Zuteilung eines Elternthemenabende in der Kita "Kinder im Netz begleiten"
Die Elternthemenabende sind für Kitas in Rheinland-Pfalz kostenlos und dauern in der Regel 90 min (Beginn spätestens 19 Uhr).
Das Honorar und Fahrtkosten der Referenten/innen werden von der Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) übernommen.
Mit Zuteilung der beantragten Veranstaltungen ist seitens der Institution sicherzustellen, dass die mit der/dem Referentin/Referenten vereinbarten Rahmenbedingungen eingehalten und entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen werden, damit die Workshops absprachegemäß durchgeführt werden können. Hierzu gehört insbesondere, dass die mit der/dem Referentin/Referenten vereinbarten Räumlichkeiten und technischen Geräte (z.B. Beamer) im Termin zur Verfügung stehen.
Die/der Referent/in erhalten das Honorar vom LfDI nur für durchgeführte Veranstaltungen. Der Veranstalter/die Einrichtung hat mind. 2 Wochen vor Veranstaltungstermin verbindlich zu- oder abzusagen. Eine Absage wird notwendig, wenn weniger als 10 Anmeldungen für den Elternthemenabend vorliegen. Sofern die Vorträge in einer kürzeren Frist abgesagt werden, erfolgt eine Aufwandsentschädigung von 25,- Euro für jeden abgesagten Vortrag zu Lasten der Institution.
Sofern eine Veranstaltung aus Gründen, die von der Institution zu vertreten sind (z.B. "Vergessen" des vereinbarten Termins; keine geeigneten Räumlichkeiten vorhanden; defekte technische Geräte), nicht stattfinden kann und die Referenten nicht rechtzeitig informiert wurden, ist der LfDI zudem berechtigt, die entstandenen Kosten, insbesondere die angefallenen Fahrtkosten der Honorarkraft von der Institution zurückzufordern.