Recht am eigenen Bild
Beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) häufen sich Beratungsanfragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, aus denen eine große Unsicherheit hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild zu erkennen ist. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen eine Hilfestellung für Berufsfotografen, Hobbyfotografen, Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine, Schulen und Journalisten bei der Beantwortung von häufigen Fragen bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos bieten.