Schule
Seit mehreren Jahren sieht der LfDI eine seiner Hauptaufgaben in der digitalen Aufklärung und darin, den Datenschutz auch als Bildungsaufgabe zu verstehen und wahrzunehmen.
Denn die um sich greifende Digitalisierung unseres Lebens stellt unsere Gesellschaft und jeden Einzelnen vor tiefgreifende und völlig neue Herausforderungen, die – wie bereits eingangs dargestellt – mit der exzessiven Erhebung, Sammlung und Nutzung von persönlichen Daten und Information verbunden sind und deshalb sehr viel mit dem Datenschutz zu tun haben. Diese Entwicklung gefährdet unsere Privatsphäre, beeinträchtigt unsere Freiheit und stellt unsere Möglichkeit, selbst über die Preisgabe unserer Daten zu entscheiden, fundamental in Frage.
Will man die Menschen befähigen, sich gleichwohl halbwegs souverän im Netz zu bewegen und zumindest partiell die Verfügungsgewalt über ihre Daten zu behalten oder wieder herzustellen, sind entsprechende Gegenstrategien in unterschiedlichen Handlungsfeldern vonnöten. Zu ihnen gehören auch die Erziehung und die Bildung, und zwar aller Generationen, vornehmlich aber der jungen Generation, also der Kinder und Jugendlichen.
In diesem Zusammenhang geht es um die Vermittlung von digitalen Informationen und Wissen, auch um die Förderung eines wachen Bewusstseins, das auch zu Verhaltensänderungen bewegen soll. Es geht darum, die Menschen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Daten und zu einem rücksichtsvollen Umgang mit den Daten anderer zu veranlassen.
Allerdings sind Wissensdefizite, fehlendes Risikobewusstsein, digitale Sorglosigkeit und leichtfertiges, ja auch rücksichtsloses Verhalten vor allem im Netz an der Tagesordnung, auch und vor allem in der jungen Generation, der „Generation Internet“ oder „Generation Facebook“, wie man sie verschiedentlich bezeichnet.
Deshalb ist es zuvorderst die Aufgabe der Schulen, die jungen Menschen in die Lage zu versetzen, selbstbewusst, selbstbestimmt und selbstkritisch von den Möglichkeiten und Chancen des Internet Gebrauch zu machen.
Im Kontext der digitalen Medienbildung werden gerade die Datenschutzbeauftragten im Bund und in den Ländern eine größere Rolle übernehmen müssen als dies bisher der Fall ist. Das gilt für den schulischen, aber auch für den außerschulischen Bereich, und das gilt für die Generation „Facebook“ ebenso wie für die „Silver Surfer“.
Die Datenschutzbeauftragten werden vor allem deshalb eine größere Rolle übernehmen müssen, weil niemand so sehr für diese Aufgabe prädestiniert ist wie sie und weil andere potentielle Wissensvermittler mit dieser Aufgabe jedenfalls zum Teil offensichtlich überfordert sind. Denn mehr als andere Behörden, Stellen und Betriebe verfügen gerade die Datenschutzbeauftragten aufgrund ihrer Aufgabenstellung und der täglichen Befassung mit dem Internet und seinen Angeboten über den Fachverstand und das Fachwissen, das sie befähigt, die sich in zeitlicher Hinsicht zum Teil überschlagenen digitalen Entwicklungen und Angebote richtig einzuordnen, zu bewerten und daraus die notwendigen Rückschlüsse und Ratschläge abzuleiten. Dieses Wissen und das damit einhergehende Problembewusstsein ist in diesem Umfange und in dieser Tiefe bei den Schulen, den Hochschulen oder den Volkshochschulen nicht vorhanden.
Deshalb hatte die Kultusministerkonferenz recht, als sie die Schulen vor drei Jahren in ihrem Beschluss über die digitale Medienbildung aufforderte, externen Sachverstand in den Unterricht zu holen. Rheinland-Pfalz ist in der glücklichen Lage, dass dies nicht nur von allen Fraktionen des Landtags so gesehen wird, sondern dass diese daraus auch die notwendigen haushaltsrechtlichen Konsequenzen gezogen haben und immer noch ziehen. Damit wird der Datenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz in die Lage versetzt, den Datenschutz aktiv als Bildungsaufgabe wahrzunehmen.
Natürlich ist der LfDI keine Bildungseinrichtung, aber er ist in der Lage, die Schulen, Hochschulen, und Volkshochschulen, soweit es um digitale Fragestellungen geht, bei der Wahrnehmung ihrer Bildungsaufgabe substanziell zu unterstützen.
Medienkompetenz und Datenschutzkompetenz
Die Diskussion über die Förderung der Medienkompetenz von jungen Menschen wird seit vielen Jahren geführt, Dementsprechend ist auch manches auf diesem Gebiet erreicht worden. Einschlägige Untersuchungen belegen aber auch die Defizite, die es bereits in der Vorinternetzeit gegeben hat und die bis heute fortbestehen. Durch die allseitige Inanspruchnahme des Internet sind diese Defizite nicht kleiner geworden. Im Gegenteil.
Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung mit dem Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ frühzeitig versucht hat, sowohl im schulischen wie im außerschulischen Bereich, Kinder und Jugendliche, aber auch die älteren Generationen in digitalen Fragen fitzumachen und zu ertüchtigen. Der Landtag hat dies in seiner Entschließung „Medienkompetenz macht Schule“ Ende der vergangenen Jahres zurecht gewürdigt.
Wie umfassend und vielfältig die entsprechenden Bemühungen in Rheinland-Pfalz waren und immer noch sind, lässt sich vor allem aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage sämtlicher im Landtag vertretenen Fraktionen über die „Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz“ entnehmen. Diese Antwort stellt eine Bestandsaufnahme aller rheinland-pfälzischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Medienkompetenz dar. Sie ist auch für andere Bundesländer beispielgebend und auch unter Datenschutzgesichtspunkten richtungsweisend. Denn sie bestätigt mehrfach, dass Datenschutzkompetenz wesentlicher Teil von Medienkompetenz ist. Aufgrund der digitalen Entwicklung unserer Gesellschaft gilt dies heute mehr denn je. Deshalb ist Medienkompetenz mittlerweile in erster Linie digitale Medienkompetenz, sodass Datenschutzfragen in diesem Zusammenhang einen immer breiteren Raum einnehmen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Antwort der Landesregierung unter verschiedenen Gesichtspunkten noch einmal zu thematisieren, ggf. auch im parlamentarischen Raum, da diese Antwort bisher weder im Plenum noch im zuständigen Ausschuss behandelt worden ist. Dabei sollten sowohl inhaltliche wie organisatorische Aspekte näher beleuchtet werden.
Die Regierungsantwort beschränkt sich – wie bereits gesagt – auf eine – durchaus beeindruckende – Bestandsaufnahme der rheinland-pfälzischen Medienkompetenzmaßnahmen. Es sollte allerdings auch sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen die richtigen Themenstellungen behandeln.
So sind – um dies an einem Beispiel festzumachen – Jugendliche, vor allem aber auch Kinder, im Netz zunehmend versteckter und kaschierter Werbung ausgesetzt, der sie – selbst wenn sie offen erfolgte – kaum noch auszuweichen imstande sind, was mit gewichtigen Gefahren verbunden ist, da die entsprechenden Werbemaßnahmen zunehmend personalisiert erfolgen, also auf die konkrete Lebenssituation der Kinder abgestimmt sind. Allerdings ist offenbar nicht gewährleistet, dass diese besonderen Risiken und Gefahren auch im Rahmen der diversen Medienkompetenzmaßnahmen gebührend behandelt werden.
Wie gesagt: Dies ist nur ein Beispiel, das deutlich machen soll, dass es nicht nur auf eine breite Maßnahmenpalette ankommt, sondern vor allem auf die richtige Themenwahl und die richtigen Unterrichtsinhalte. Hinzu kommt, dass die Bestandsaufnahme der rheinland-pfälzischen Medienkompetenzmaßnahmen nicht erkennen lässt, dass diese untereinander abgestimmt und koordiniert sind. Angesichts der angedeuteten inhaltlichen Fragestellungen und der immer knapper werdenden Haushaltsmittel erscheint aber genau dies erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass die richtigen Prioritäten gesetzt werden, dass die Maßnahmen sich ergänzen und dass die jeweils aktuellen Entwicklungen aufgegriffen werden. Dies setzt organisatorische Rahmenbedingungen und Strukturen voraus, die hinreichende Koordinierung und inhaltliche Priorisierung sicherstellen. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Medienkompetenz geht darauf nicht näher ein. Das ist bedauerlich und sollte nachgeholt werden.
Schulfach „Internet“
Wie in anderen Bundesländern wird auch in Rheinland-Pfalz bisher digitale Medienbildung als Querschnittsthema verstanden und deshalb nicht einem besonderen Schulfach zugeordnet. Trotz aller Bemühungen ist es der Landesregierung bisher aber nicht gelungen, die Folgen der umfassenden Digitalisierung unseres Lebens im schulischen Unterricht auf diesem Weg nachhaltig und im notwendigen Umfange zu behandeln. Allerdings ist dies in anderen Bundesländern nicht anders.
Auch die Richtlinie Verbraucherbildung und die Einführung des MedienkomP@sses haben dies bisher nicht vermocht, schon gar nicht in flächendeckender Weise. Es stellt sich deshalb die Frage, ob das Bildungskonzept, soweit es um digitale Fragestellungen geht, nicht überarbeitet werden sollte. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz „Medienbildung in der Schule“ vom 8. März 2013 enthält unter Ziffer 3.1 hierzu folgende Feststellung:
„Medienbildung als Lernen mit Medien und Lernen über Medien ist in den Lehr- und Bildungsplänen der Länder zwar durchgängig ausgewiesen, allerdings unterscheiden sich Art, Umfang und Ausführlichkeit der Angaben deutlich. Wünschenswert wären die Aktualisierung und Akzentuierung der Medienbildung in den einzelnen Fächern und die Formulierung eigener fächerübergreifender Kriterien zur Medienbildung. Bereits vorliegende kompetenzorientierte Konzepte zur schulischen Medienbildung können dazu zusätzlich hilfreiche Orientierung bieten. Die dort formulierten Kriterien sollten auf Landesebene in den Fächern und Lernbereichen der Lehr- und Bildungspläne konkret verankert und auf der Ebene der einzelnen Schule in Form eines Medienbildungskonzeptes oder Medienbildungsplans konkretisiert werden.“
Ob diese Vorgaben in Rheinland-Pfalz hinreichend realisiert worden sind, sei dahingestellt. Mehr denn je stellt sich stattdessen die Frage, ob den grundlegenden Herausforderungen unserer digitalen Zeit, die mit revolutionären technologischen Veränderungen einhergehen, die wiederum alle Lebensbereiche und jeden Einzelnen erfassen, mit dem bisherigen Bildungskonzept noch hinreichend begegnet werden kann.
Die Schulen haben den gesetzlichen Auftrag, ihre Schülerinnen und Schüler zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben zu erziehen. Da die digitale Technologie die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zunehmend untergräbt, muss gerade in den Schulen mehr unternommen werden, um die Schülerinnen und Schüler auf diesen Prozess vorzubereiten.
Dies gilt vor allem auch deshalb, weil es dem Gesetzgeber immer schwerer fällt, für diese globale technologische Entwicklung die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mehr denn je sind die Menschen deshalb darauf angewiesen, sich selbst helfen zu können. Angesichts der Komplexität der digitalen Technologie und der großen Intransparenz vieler digitaler – vor allem netzbasierter – Angebote, bedarf es dazu besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei genügt es nicht, sich auf die Vermittlung allgemeiner und grundlegender Informationen zu beschränken. Die Schülerinnen und Schüler benötigen konkretes Wissen und das heißt vor allem, dass sie über die jeweils aktuellen Entwicklungen unterrichtet sein müssen. Das kann nicht „nebenbei“ geleistet werden. Das ist aufwändig, und zwar in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht.
Hinzu kommt, dass die digitale Entwicklung in atemberaubender Geschwindigkeit voranschreitet und unser staatliches und gesellschaftliches Leben ebenso rasant umgestaltet. Das geschieht in einem bisher nicht bekannten Tempo und so schnell, dass wir heutzutage kaum noch die Zeit dazu haben, die Gesellschaft darauf vorzubereiten, so wie die Gesellschaft kaum noch die Zeit findet, über diese Entwicklung und die damit verbundenen Probleme nachzudenken. Will man diese speziellen Herausforderungen überhaupt noch Herr werden, müssen die notwendigen Grundlagen bereits in der Schule gelegt werden, und zwar auf nachhaltige Art und Weise. Freiwillige Angebote, die weder prüfungs- noch notenrelevant und lehrplanmäßig nur sehr vage ausgestaltet sind, genügen in keiner Weise, vor allem dann nicht, wenn sie nicht mit einer klaren Fächerzuteilung verbunden sind.
Jedenfalls sind die digitalen Herausforderungen so groß, dass die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestags für die Bundesregierung ein Internetministerium und für das Parlament einen Internetausschuss gefordert hat. Die Landesregierung hat aus denselben Gründen einen Landesrat für digitale Entwicklung und Kultur eingerichtet. Auch die Parteien rüsten sich mit netzpolitischen Arbeitskreisen und netzpolitischen Kongressen für die digitale Zukunft. Das ist alles sinnvoll und richtig.
Notwendig ist es dann aber auch, dass man die Bürgerinnen und Bürger, vor allem die junge Generation, fit für das Netz und die digitale Welt macht. Dafür genügen keine Medienführerscheine und auch kein Medienkompass. Sie sind – wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrem Leitartikel vom 20. April 2013 zu Recht schrieb „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Notwendig ist es vielmehr, endlich über ein Schulfach „Internet“ nachzudenken. Das würde auch dem Umstand Rechnung tragen, dass digitale Medienkompetenz von allen Fachleuten nach dem Lesen, dem Schreiben und dem Rechnen als vierte Kulturtechnik bezeichnet wird. Daraus müssen die notwendigen bildungspolitischen Konsequenzen gezogen werden.
Notwendig ist dies nicht nur, um sich gegenüber Facebook und Google, Apple und Microsoft zu behaupten, digitale Medienkompetenz ist vielmehr auch Voraussetzung dafür, dass die Internetangebote, die der Staat im Allgemeinen und das Land im Besonderen im Rahmen von E-Government und Open Data-Strategien seinen Bürgerinnen und Bürgern macht, von diesen auch genutzt werden. Von diesen Angeboten werden aber nur diejenigen Gebrauch machen, die sich souverän im Netz bewegen und sich dort sicher fühlen.
Ohne eine nachhaltige digitale Aufklärung wird dies nicht zu erreichen sein. Ein eigenes Schulfach ist dafür ein Schritt in die richtige Richtung. Entsprechende bildungspolitische Leitentscheidungen, die Überarbeitung der Lehrpläne und eine adäquate Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer müssen damit einhergehen.
KMK-Beschluss „Verbraucherbildung an Schulen“
Dieser Beschluss stammt vom 12. September 2013 und listet eine Reihe einschlägiger Themen und Handlungsfelder auf, die letztlich vor allem auf Finanz-, Ernährungs- und Medienkompetenz hinauslaufen. Diese Handlungsfelder sollen unter dem Stichwort „Verbraucherbildung“ intensiv im schulischen Unterricht behandelt werden.
So begrüßenswert dieser Beschluss vor allem auch im Kontext mit dem KMK-Beschluss „Medienbildung in der Schule“ vom 8. Februar 2012 ist, so fragwürdige sind seine Ausführungen zum Themenfeld „Medien und Information“. Es wird nicht klar, welcher Mehrwert damit verbunden sein soll, wenn angesichts einer umfassenden Digitalisierung unserer Gesellschaft der maßgebliche KMK-Beschluss sich auf die Feststellung beschränkt:
- Informationsbeschaffung und -bewertung
- Datenschutz und Urheberrecht
- Mediennutzung
seien im Unterricht vertiefend zu behandeln.
Man fragt sich, was die Schulen zum Thema „Datenschutz“ vermitteln sollen, findet dazu aber in dem sechsseitigen Beschluss keinen einzigen Hinweis. Tatsächlich wird dieses Thema an keiner anderen Stelle auch nur angedeutet. Selbst bei den externen Institutionen, die für eine Unterstützung der Schulen in diesem Zusammenhang vorgeschlagen werden, finden sich zwar die Verbraucherzentralen, aber nicht die Datenschutzbeauftragten. Dass in unserer digitalen Zeit Verbraucherschutz ganz wesentlich Verbraucherdatenschutz ist, ist offenbar noch nicht bei der KMK angekommen.
Richtlinie Verbraucherbildung
Im Jahre 2010 hatte das Bildungsministerium eine Richtlinie über Verbraucherbildung in Schulen erlassen und in diesem Zusammenhang auch den Datenschutz als Kernkompetenz ausgewiesen. In der Richtlinie ist die Rede davon, dass keine Zuordnung der Kernkompetenzen zu einzelnen Fächern erfolge; dies bleibe den Rahmen(lehr)plänen der jeweiligen Fächer sowie den schuleignen Arbeitsplänen vorbehalten.
Auf Nachfrage des LfDI erklärte das Bildungsministerium, dass in den Lehrplänen der Sekundarstufe I für die Bereiche „Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde“ sowie „Gesellschaftslehre“ der Datenschutz stärker als bisher verankert worden sei. Durch das in der Realschule plus gültige Unterrichtsprinzip „Informatorische Bildung“ spiele der Kernbereich Datenschutz in dieser Schulform bereits jetzt eine vertiefte Rolle.
Bei dem ergänzenden Modellprojekt „Verbraucherbildung an allgemeinbildenden Schulen“ handelt es sich nach Auskunft des Bildungsministeriums um ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, in dem modellhaft erprobt wird, inwieweit sich die Richtlinie Verbraucherbildung an unterschiedlichen Schulen verschiedener Schularten in schuleigene Arbeitspläne umsetzen lässt. Wesentlicher Baustein dieses Projekts soll eine zwölfmonatige Qualifizierung von Lehrkräften zu allen Kernbereichen der Verbraucherbildung sein, die von der Universität Koblenz-Landau als Online-Schulung mit Präsenzphasen über die Plattform „Moodle“ durchgeführt werde.
Der LfDI hat seine Unterstützung bei der Weiterbildung der Lehrkräfte im Rahmen des Modellprojektes zugesagt. Dementsprechend werden die Koordinatorinnen des Projekts zum Themenbereich „Kryptografie“ fortgebildet.
All diese Bemühungen dürfen jedoch über eines nicht hinwegtäuschen. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie befindet man sich noch immer in einer Erprobungsphase. Von einer flächendeckenden Vermittlung von Datenschutzinhalten als Teil der Verbraucherbildung kann nach wie vor keine Rede sein.
Hinzu kommt, dass die Qualifizierung der Lehrkräfte auf freiwilliger Basis erfolgt und angesichts der ansonsten bestehenden Belastungen im Schulalltag nur spärlich nachgefragt wird. Bislang konnten daher nur knapp 40 Lehrkräfte im Sinne der Richtlinie qualifiziert werden, was angesichts von ca. 40.000 Lehrkräften im Land noch nicht einmal als ein „Tropfen auf den heißen Stein“ angesehen werden kann.
Will man der Richtlinie Verbraucherbildung zum Durchbruch verhelfen, dann kommt man nicht umhin, den Bereich der digitalen Datenschutz- und Medienbildung auch als verpflichtenden Bestandteil der Lehrerausbildung und der Lehrerfortbildung vorzusehen.
MedienkomP@ss
Im Berichtszeitraum wurde seitens der Landesregierung die Einführung des sog. MedienkomP@sses vorangetrieben. Bei dem MedienkomP@ss handelt es sich um einen Kompetenznachweis für die Schülerinnen und Schüler, in dem sie ihre über die Schuljahre gesammelten Medienerfahrungen dokumentieren. 2013 wurde der MedienkomP@ss an 17 Pilotschulen der Primarstufe modellhaft erprobt. Es ist geplant, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis sechs den MedienkomP@ss erwerben können. Es handelt es also um ein nicht verpflichtendes Angebot.
Als Basis dient dabei ein Medienkonzept für Lehrkräfte, dessen Kompetenzraster die Grundlage für die Unterrichtsplanung ist. Es zeigt auf, welche Kompetenzen erworben werden und welche konkreten Möglichkeiten zur Umsetzung es gibt. Auf der Medienplattform des OMEGA-Servers werden dazu passende Unterrichtsbeispiele für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.
Der LfDI hat das Projekt seit dessen Start kontinuierlich begleitet und unterstützt: Den Pilotschulen wurden Schülerworkshops des LfDI vorrangig zugeteilt und von den pädagogischen Fachkräften des LfDI wurden praktische Methoden der Vermittlung von Datenschutzthemen für den Regelunterricht in der Grundschule entwickelt. Die Konzepte stehen nunmehr in digitaler Form auf dem OMEGA-Server des Pädagogischen Landesinstituts zum Download bereit.
Der MedienkomP@ass wird aus Datenschutzsicht begrüßt. Allerdings kommt er verspätet. Die Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ hatte seine Einführung bereits im Jahre 2011 empfohlen. Er kommt auch allzu zögerlich und ohne den nötigen Nachdruck. Dafür mag es nachvollziehbare Haushaltsgründe geben. Doch ändern diese nichts an den daraus resultierenden konzeptionellen Defiziten.
Schülerworkshops
Aufgrund der großen Nachfrage wurden die seit September 2010 an rheinland-pfälzischen Schulen angebotenen Schülerworkshops „Datenschutz und Datenverantwortung“ auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. Die Resonanz bei Schülerinnen und Schülern bei Lehrkräften und der Schulleitung war durchweg positiv, meist wurden unmittelbar nach Ende der Workshops Folgetermine vereinbart.
Im Zeitraum 2010/2011 waren 282 Workshops durchgeführt worden. Mit 946 Workshops im Berichtszeitraum 2012/2013 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht. Die Durchführung der Schülerworkshops ist für die Schulen nach wie vor kostenlos; die Finanzierung wurde vor allem durch Unterstützung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Ministeriums der Finanzen sichergestellt.
Insgesamt wurden für das Kalenderjahr 2012 76.900 und für 2013 124.852 Euro verausgabt. Mit diesen Mitteln hat der LfDI im Berichtszeitraum jetzt knapp 1.000 Workshops durchgeführt und auf diese Weise rund 30.000 Schülerinnen und Schüler für den Umgang mit persönlichen Daten im Internet sensibilisiert.
Die Workshops werden von externen Referentinnen und Referenten nach einer eingehenden Schulung durch den LfDI und unter seiner Aufsicht und Anleitung durchgeführt. Waren 2012 noch 20 Honorarkräfte im Einsatz, so hat sich die Zahl mittlerweile auf 30 erhöht. Durch regelmäßige Treffen und die Nutzung eines gemeinsamen Internetforums im Internetangebot des LfDI ist ein gegenseitiger Austausch sichergestellt.
Als aufgrund der Rückmeldungen der Referentinnen und Referenten deutlich wurde, dass ältere Schülerinnen und Schüler an der Thematik Smartphones und Apps besonders interessiert sind, bildete der LfDI die Honorarkräfte in einem gesonderten Seminar entsprechend fort und stellte ihnen die notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Nach dem NSA-Skandal fand eigens für die Honorarkräfte eine Crypto-Session statt, um diese auch in Fragen der Verschlüsselung von E-Mails und Dateien fortzubilden.
Da nach den Erfahrungen der Referentinnen und Referenten bereits beim Wechsel auf weiterführende Schulen Mobiltelefone und damit auch Datenschutzfragen bei der Nutzung von „Facebook“ und „WhatsApp“ aktuell werden, wurden unter präventiven Gesichtspunkten auch die vierten Klassen der Grundschulen in das Workshopkonzept mit einbezogen. Hierfür entwickelten pädagogische Fachkräfte von „medien+bildung.com“, die zum LfDI abgeordnet sind, ein eigenes didaktisches Konzept. Auch für Justizvollzugsanstalten wurden spezifische Workshops entwickelt und zielgruppengerichtet durchgeführt.
Der LfDI versteht sich dabei stets als Kooperationspartner des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“. Als im Juni des vergangenen Jahres der 1.000. Schülerworkshop zugeteilt werden konnte, besuchten Staatssekretärin Beate Reich vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann gemeinsam mit dem LfDI diesen „Jubiläumsworkshop“ in Sinzig. Als besondere Anerkennung empfand der LfDI den Besuch eines Schülerworkshops durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Februar 2014.
Es steht außer Frage, dass der LfDI mit diesen Workshops dazu beiträgt, die jungen Menschen zu sensibilisieren und nachdenklicher zu machen, und sie darin unterstützt da und dort auch umzudenken und digitale Fragen neu zu bewerten. Laut JIM-Studie 2012 war die Behandlung von Medienthemen im Unterricht immerhin für 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler Anlass für eine Verhaltensänderung. Die Workshops haben sicherlich ihren Teil dazu beigetragen.
Gleichwohl ist die Nachhaltigkeit dieser Workshops notwendigerweise begrenzt, denn nur ausnahmsweise kommen Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines zweiten oder gar eines dritten Workshops. In aller Regel bleibt es bei einem Datenschutzworkshop und nicht selten war das dann auch schon alles, was den Schülerinnen und Schülern in ihren Schulen an datenschutzrelevantem Wissen und datenschutztechnischen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt wird.
Gleichwohl ist der LfDI außerordentlich dankbar dafür, dass seine Behörde – mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen – die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden, um das Schülerworkshopprojekt auch in den beiden kommenden Jahren weiterzuführen. In Kooperation mit dem erziehungswissenschaftlichen Zweig der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird dabei im Rahmen einer Masterarbeit eine wissenschaftliche Begleitung sichergestellt werden.
Medienscouts und Juniorbeirat
Im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ engagierte sich
der LfDI auch weiterhin bei der Aus- und Weiterbildung der schulischen Medienscouts im Land.
Hierzu fanden im Rahmen des „Safer Internet Day“ 2012 und 2013 Schulungen und Workshops für Medienscouts und begleitende Lehrkräfte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfDI statt. Referiert wurde über datenschutzkonformes Verhalten in sozialen Netzwerken und technische Möglichkeiten der Browsersicherheit. Darüber hinaus gaben die pädagogischen Fachkräfte des LfDI konzeptionelle Anregungen zur Implementierung von Datenschutzthemen in die Medienkompetenzförderung der Schülerinnen und Schüler.
Auch der Juniorbeirat tagte im Berichtszeitraum wiederholt. Wie bereits im Datenschutzbericht 2010/2011 erläutert, setzt sich der Juniorbeirat aus interessierten Schülerinnen und Schülern vorrangig aus dem Mainzer Umland zusammen, die an ihren Schulen als Medienscouts aktiv sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfDI beantworten in den Sitzungen rechtliche, technische und pädagogische Fragen, die den Medienscouts bei ihrer Tätigkeit begegnet sind. Auf Wunsch erfolgen zu ausgewählten Themen auch spezielle Schulungen. So wurden die Medienscouts hinsichtlich Smartphones, Apps, Cookies und Browsersicherheit fortgebildet. Alle Mitglieder des Juniorbeirates erhalten über das Internetangebot des LfDI Zugang zu einem eigenen Internetforum, in dem sie in einer geschlossenen Benutzergruppe Fragen stellen, Informationen aufnehmen und sich untereinander austauschen können.
Auch der LfDI profitiert von den Sitzungen des Juniorbeirats: Viele der hier diskutierten Themen sind bei der Gestaltung der neuen Jugendhomepage „www.youngdata.de“ mit eingeflossen. Vom LfDI erstellte Informationsmaterialen wurden im Juniorbeirat „vorgeprüft“. Auf diese Art und Weise wurde die Öffentlichkeitsarbeit des LfDI – soweit sie die Zielgruppe Jugendliche betrifft – durch die „Expertinnen und Experten“ des Juniorbeirats evaluiert.
Veranstaltungen
Wie in Jahren 2010 und 2011 hat der LfDI auch im Berichtszeitraum wieder in einer Reihe von Veranstaltungen dafür geworben, den Datenschutz auch als Bildungsaufgabe zu verstehen und dabei im Einzelnen dargelegt, welche Bildungsinhalte damit verbunden sein müssen. Im Rahmen einer vom Landesdatenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns im Jahre 2012 durchgeführten Fachtagung „Datenschutz – Fortschrittsbremse oder Bildungschance“ konnte der LfDI zum Thema „Datenschutz und Bildung“ referieren. Ein entsprechender Vortrag war außerdem Teil eines Fachkongresses des IT-Planungsrats im Jahre 2013. Dieses Thema wurde im Übrigen auch immer wieder im Rahmen von Schulveranstaltungen aufgegriffen, etwas bei einer gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Schufa, Dr. Michael Freytag, durchgeführten Veranstaltung in der Mainzer Maria Ward-Schule. Mit 120 Abiturientinnen wurde intensiv über „intelligenten Verbraucherdatenschutz“ diskutiert.
Arbeitskreis Datenschutz und Bildung
Um Fragen der digitalen Medien- und Internetkompetenz länderübergreifend und unter Einbeziehung der Bundesebene behandeln und die jeweiligen Erfahrungen austauschen zu können, hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länger bereits vor Jahren einen Arbeitskreis „Datenschutz und Bildung“ eingerichtet und dem LfDI den Vorsitz übertragen.
Dieser Arbeitskreis tagte im Berichtszeitraum insgesamt viermal. Unter dem Vorsitz des LfDI konnte die Vernetzung untereinander und mit externen Partnerinnen und Partnern weiter verbessert werden. Hervorzuheben sind Vorträge von MdB Tabea Rößner als Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Internet und digitale Gesellschaft“, von Prof. Dr. Birgit Stark, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, zur „Googleisierung der Informationssuche“ und von Prof. Dr. Horst Niesyto von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg zur Thematik „Pflichtfach Medienkompetenz“.
Fortbildungsmaßnahmen
Auch bei der Lehrerfortbildung war die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfDI wieder aktiv. So wurden für das Pädagogische Landesinstitut Schulleitungen, Jugendmedienschutzberaterinnen und -berater und sonstige interessierte Lehrkräfte – je nach Bedarf – in rechtlicher, technischer und pädagogischer Hinsicht in Datenschutzfragen geschult. Weitere Fortbildungen wurden im Rahmen des „Safer Internet Day“ und anlässlich der „iMedia“ durchgeführt.
Der LfDI führt bereits seit vielen Jahren über kommunale Bildungsträger Fortbildungen für behördliche Datenschutzbeauftragte durch. Hinzu kamen im Berichtszeitraum Inhouseschulungen bei der Finanz-, Sozial- und Vermessungsverwaltung und beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung.
Im Rahmen der Medienkompetenzförderung hat der LfDI für das Pädagogische Landesinstitut schulische Medienkoordinatorinnen und -koordinatoren über die Datenschutzaspekte bei Smartphones und Apps informiert.