Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Die Kommunikationstechnik hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten strukturell wesentlich verändert. Smartphones und Laptops sind allgegenwärtig. Mit der Digitalisierung aller Telekommunikationsvorgänge verschwimmen die Grenzen zwischen Telefonie und mobiler Datenverarbeitung.
Die Sicherheitsbehörden sehen das Bedürfnis, ihre Überwachungsmaßnahmen dieser neuen Situation anzupassen. Eine Telefonüberwachung, die mittels eines einfachen „Aufschaltens“ auf die Leitung einer Telefonkundin oder eines Telefonkunden durchgeführt werden konnte, hat sich zu einem komplexen Vorgang entwickelt.
TKÜ-CC (Telekommunikationsüberwachungs-Competence Center)
Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat deshalb im Sommer 2009 eine Projektgruppe TKÜ-CC (Telekommunikationsüberwachungs-Competence Center) eingesetzt, welche die Beschaffung und den Betrieb einer zentralen TKÜ-Anlage sowie den Aufbau und die Implementierung eines Kompetenzzentrums sowohl für die klassische als auch für die operative elektronische Kommunikationsüberwachung vorbereiten soll. Die Kompetenzbündelung war ein weiteres Ziel. Zukünftig soll eine zentrale Stelle der gesamten Polizei zugänglich sein.
Der LfDI wurde frühzeitig über das Projekt informiert. So erstellte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ein Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept für die zentrale TKÜ-Anlage der rheinland-pfälzischen Polizei und stimmte diese mit dem LfDI ab. In diesem Zusammenhang nahm der LfDI die beschaffte Hardware und deren Sicherung in den Räumlichkeiten beim Landesbetrieb Daten und Information in Augenschein. Es gab keine Beanstandungen.
Das vorgelegte Datenschutzkonzept für die TKÜ-Anlage erfüllt die Anforderungen, die § 41a POG (Technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes) beschreibt. Außerdem wird die Kernbereichsproblematik aufgegriffen, Dokumentations- und Zugriffsregelungen werden beschrieben und die Voraussetzungen für Datenübermittlungen in polizeiliche Bearbeitungsprogramme werden festgelegt. Insgesamt wurde eine Grundlage erarbeitet, die die datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt.
Weiter wurden dem LfDI eine Generalerrichtungsanordnung und eine Verfahrensbeschreibung zur Telekommunikationsüberwachung vorgelegt, die weitere datenschutzrechtlich relevante Festlegungen enthalten.
Die neue TKÜ-Anlage wurde im Mai 2012 in Betrieb genommen. Sie löst sukzessive die dezentralen Überwachungseinheiten in den einzelnen Polizeipräsidien ab. Zwischenzeitlich laufen alle Überwachungsmaßnahmen über die zentrale Überwachungstechnik sowie unter Aufsicht und mit dem Know-how des TKÜ-CC, das in die Organisationsstruktur des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz überführt wurde.
Diese neue zentrale Struktur der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht auch dem LfDI unter erleichterten Bedingungen Kontrollen und Nachprüfungen. Wenn dem Staat im Interesse der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr unter engen gesetzlich geregelten Voraussetzungen Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis gestattet sind, so ist es nicht zu beanstanden, wenn diese Eingriffe technisch effizient erfolgen. Zu begrüßen ist es, wenn die damit geschaffenen Strukturen die rechtsstaatlich gebotenen und vorgesehenen Kontrollen erleichtern, ob die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schranken eingehalten werden. Dies scheint nach derzeitigem Erkenntnisstand mit dem TKÜ-Kompetenzzentrum gelungen zu sein.