Veranstaltungen in Familienbildungsstätten
Wie lassen sich Dienste und Geräte datenschützend einstellen und sicher vernetzen? Was passiert mit Daten die wir im Internet angeben oder die von digitalen Geräten selbstständig erhoben werden? Fragen wie diese stellen sich viele Eltern und Familien. Denn Smartphones und Tablets, zunehmend auch intelligente Fernsehgeräte, digitale Sprachassistenten und vernetztes Kinderspielzeug, sind aus vielen Wohnungen nicht mehr weg zu denken. Mit der Digitalisierung gehen neue Anwendungsmöglichkeiten, aber auch technische Herausforderungen, sowie Verbraucher- und Datenschutzrisiken einher.
Um Eltern und Familien beim digitalen Wandel zu unterstützen, bietet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Veranstaltungen zu digitalen Themen an, die sich im Alltag mit Kindern und Jugendlichen stellen: Smartphones, Soziale Netzwerke bis hin zum Internet der Dinge.
Ziel ist, Familien in allen Konstellationen und Lebenslagen im Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen und eine kritische Auseinandersetzung zu fördern
Die Veranstaltungen unter dem Titel „Digital, aber sicher?!“ können kostenfrei von den rheinland-pfälzischen Familieninstitutionen abgerufen und vor Ort über die Einrichtung angeboten werden.
Aus zwei unterschiedlichen Themenblöcken kann hier ausgewählt werden:
- Datenspuren im Alltag
- Was Smartphones und das Internet über uns wissen
- Wie werden Daten gesammelt und wofür
- Geschäftsmodelle der Datensammler und die Risiken
- Kann man etwas tun um sich zu schützen?
- Die Zukunft einer digitalen Gesellschaft
- Intelligente Spielzeuge, Fitness Tracker und selbstfahrende Autos
- Sprachassistenten in einem vernetzten Zuhause
- Datenanalysen und Auswertungen
- Social Scoring in China und andere gesellschaftliche Entwicklungen
Bedingungen für die Zuteilung von Workshops in Familienbildungsstätten
Die Workshops sind für die Institutionen in Rheinland-Pfalz kostenlos und dauern in der Regel 90min. Das Honorar und Fahrtkosten der Referenten werden von der Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) übernommen.
Mit Zuteilung der beantragten Veranstaltungen ist seitens der Institution sicherzustellen, dass die mit der Referentin / dem Referenten vereinbarten Rahmenbedingungen eingehalten und entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen werden, damit die Workshops absprachegemäß durchgeführt werden können. Hierzu gehört insbesondere, dass die mit der Referentin / mit dem Referenten vereinbarten Räumlichkeiten und technischen Geräte (z.B. Beamer) im Termin zur Verfügung stehen.
Die Referenten erhalten das Honorar vom LfDI nur für durchgeführte Veranstaltungen. Der Veranstalter/die Einrichtung hat mind. 6 Wochen vor Veranstaltungstermin verbindlich zu- oder abzusagen. Sofern die Vorträge in einer kürzeren Frist abgesagt werden, erfolgt eine Aufwandsentschädigung von 25,- Euro für jeden abgesagten Vortrag zu Lasten der Institution.
Sofern eine Veranstaltung aus Gründen, die von der Institution zu vertreten sind (z.B. "Vergessen" des vereinbarten Termins; keine geeigneten Räumlichkeiten vorhanden; defekte technische Geräte), nicht stattfinden kann und die Referenten nicht rechtzeitig informiert wurden, ist der LfDI zudem berechtigt, die entstandenen Kosten, insbesondere die angefallenen Fahrtkosten der Honorarkraft von der Institution zurückzufordern.