Entschließung der Datenschutzkonferenz

2. Mai 1994

Entwurf der NADIS-Richtlinien

(mit Stimmenthaltung von Bayern und Thüringen)

Das von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder betriebene Verbundsystem NADIS-PZD (Nachrichtendienstliches Informationssystem/Personenzentraldatei) ist nach den Vorgaben der in Überarbeitung befindlichen NADIS-Richtlinien und der nunmehr erstellten Dateianordnung als Aktenhinweissystem zu qualifizieren. Die NADIS-Richtlinien und die Dateianordnung haben sich hinsichtlich ihres Regelungsgehaltes an den Bestimmungen der Verfassungsschutzgesetze zu orientieren.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten den Entwurf der NADIS-Richtlinien und der Dateianordnung für die Personenzentraldatei für zu weitgehend und fordern deshalb:

Die Dateianordnung enthält darüber hinaus Arten von Daten, die über den Zweck einer Aktenhinweisdatei hinausgehen.