Entschließung der Datenschutzkonferenz

Bremerhaven, 10. März 1995

Automatische Erhebung von Straßennutzungsgebühren

Gegenwärtig werden Systeme zur automatischen Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren in mehreren Versuchsfeldern erprobt. Sie können im Rahmen der weiteren Entwicklung zu zentralen Komponenten umfassender Verkehrstelematiksysteme (z.B. Verkehrsinformation und -leitung) werden.

Mit der Einführung derartiger Verkehrstelematiksysteme besteht die Gefahr, daß personenbezogene Daten über den Aufenthaltsort von Millionen Verkehrsteilnehmern, erhoben und verarbeitet werden. Exakte Bewegungsprofile können dadurch erstellt werden. Damit wären technische Voraussetzungen geschaffen, daß Systembetreiber und andere nachvollziehen können, wer wann wohin gefahren ist. Derartige Datensammlungen wären aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar, weil das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht umfaßt, sich möglichst frei und unbeobachtet zu bewegen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, elektronische Mautsysteme datenschutzgerecht auszugestalten. Bei den anstehenden Entscheidungen sind andere Verfahren wie z. B. die Vignette einzubeziehen.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder begrüßt, daß der Grundsatz der datenschutzgerechten Ausgestaltung von Systemen zur automatischen Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren von allen Beteiligten am Feldversuch auf der BAB A 555 akzeptiert wird. Zur Umsetzung dieses Grundsatzes fordern die Datenschutzbeauftragten:

Die hierbei anzuwendenden Verfahren wären gesetzlich abschließend vorzugeben. Dabei ist sicherzustellen, daß anfallende personenbezogene Daten von allen beteiligten Stellen vertraulich behandelt werden und einer strikten Zweckbindung unterliegen. Ferner ist zu gewährleisten, daß Betreiber derartiger Systeme - unabhängig von ihrer Rechtsform - einer Datenschutzkontrolle nach einheitlichen Kriterien unterliegen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der anstehenden internationalen Normierung elektronischer Mautsysteme die datenschutzrechtlichen Anforderungen durchzusetzen.