Entschließung der Datenschutzkonferenz

Bamberg, 24. Oktober 1997

Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und Modernisierung des Datenschutzrechts

Die fristgerechte Harmonisierung des Datenschutzes entsprechend den Vorgaben der europäischen Datenschutzrichtlinie vom 24. Oktober 1995 droht zu scheitern. Die von dieser Richtlinie gesetzte Dreijahresfrist wird heute in einem Jahr ablaufen. Eine gründliche Beratung im Deutschen Bundestag wird durch den baldigen Ablauf der Legislaturperiode in Frage gestellt.

Noch immer gibt es keinen Kabinettsbeschluss; die Bundesregierung hat bisher noch nicht einmal einen abgestimmten Referentenentwurf vorgelegt. Sie gefährdet dadurch die rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Für die Entwicklung des Datenschutzes ist diese Lage höchst nachteilig:

Verbesserungen des Datenschutzes der Bürger, z.B. durch genauere Information über die Verarbeitung ihrer Daten, verzögern sich; dem Datenschutzrecht droht Zersplitterung, weil den Ländern eine Orientierung für die Anpassung der Landesdatenschutzgesetze fehlt. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder appellieren daher an die Bundesregierung, für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie Sorge zu tragen.

Zur Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts empfehlen die Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung und dem Gesetzgeber folgende Grundsatzentscheidungen:

Als ebenso vordringlich betrachten die Datenschutzbeauftragten eine Anpassung der noch von der Großrechnertechnologie der siebziger Jahre bestimmten gesetzlichen Regelungen an die heutige Informationstechnologie und an die Verhältnisse der modernen Informationsgesellschaft. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

Die Konferenz weist ferner auf die Rechtspflicht der Länder hin, ihr Datenschutzrecht ebenfalls der EU-Richtlinie fristgerecht anzupassen.