Entschließung der Datenschutzkonferenz

Wiesbaden, 6. Oktober 1998

Entwicklungen im Sicherheitsbereich

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellt fest, dass die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren umfangreiche zusätzliche Eingriffsbefugnisse erhalten haben. Demgegenüber fehlen in weiten Teilen Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Grundrechtsverträglichkeit der Anwendung dieser Instrumente, wie z.B. bei der Schleppnetzfahndung und der Ausweitung der Telefonüberwachung.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erwarten vom Bundesgesetzgeber und der Bundesregierung, dass die Erforderlichkeit und die Wirksamkeit aller Eingriffsbefugnisse anhand objektiver Kriterien überprüft werden (Evaluierung).