Entschließung der Datenschutzkonferenz

Rostock, 8. Oktoer 1999

Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik - ein Schritt in die richtige Richtung

Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zählt zu den traditionellen und wichtigsten Garantien einer freiheitlichen Verfassung. Artikel 10 Grundgesetz gewährleistet deshalb die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor Dritten verborgenen Austausch von Nachrichten, Gedanken und Informationen. Deshalb darf nur in Ausnahmefällen im überwiegenden Allgemeininteresse auf gesetzlicher Grundlage in dieses Grundrecht eingegriffen werden.

Im Zuge der Privatisierung der Telekom hat der Staat sein Post- und Fernmeldemonopol verloren, so daß zum Grundrechtsschutz die bloße Abwehr unrechtmäßiger staatlicher Eingriffe nicht mehr genügt. Darüber hinaus bestehen die Möglichkeiten der staatlichen Datenschutzkontrolle in offenen Netzen nur in eingeschränktem Maße. Der Schutz personenbezogener Daten während der Verarbeitung und Übertragung ist häufig nicht ausreichend gewährleistet. Deshalb sind ergänzende staatliche Maßnahmen zum Schutz Aller gegen neugierige Dritte (z.B. Systembetreiber, Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen, Hacker und Hackerinnen, ausländische Geheimdienste) erforderlich.

Die Privatsphäre läßt sich jedoch nur mit Rechtsvorschriften nicht ausreichend schützen. Neben bestehenden Ge- und Verboten sind wirksame technische Vorkehrungen nötig. Systemdatenschutz und datenschutzfreundliche Technologien sind unverzichtbar. Den Bürgerinnen und Bürgern müssen effektive Instrumente zum Selbstschutz an die Hand gegeben werden. Der Datenverschlüsselung kommt deshalb in einem modernen Datenschutzkonzept eine herausragende Bedeutung zu.

Bislang mußte befürchtet werden, daß auf Betreiben der staatlichen Sicherheitsbehörden in Deutschland das Recht auf Verschlüsselung eingeschränkt würde. Jetzt jedoch hat die Bundesregierung mit dem Eckpunktepapier vom 2. Juni 1999 die Diskussion auf eine völlig neue Basis gestellt. Richtigerweise wird darin die Kryptographie als "eine entscheidende Voraussetzung für den Datenschutz der Bürger" besonders hervorgehoben.

Die Position der Bundesregierung, die freie Verfügbarkeit von Verschlüsselungsprodukten nicht einschränken zu wollen, wird von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ausdrücklich begrüßt. Damit wurde ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan, dem jedoch weitere folgen müssen. Der im Sinne des Artikels 10 des Grundgesetzes legitime und grundrechtlich geschützte Anspruch Aller auf unbeobachtete Telekommunikation und auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten sollte von der Bundesregierung noch stärker unterstützt werden. Um der Bedeutung geschützter Telekommunikation unter den Bedingungen der Informationsgesellschaft gerecht zu werden, sind konkrete Maßnahmen notwendig.

Vorrangig sind zu nennen: