Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder schließt sich voll inhaltlich der folgenden Entschließung an:
Radio-Frequency Identification (RFID) Technologie wird zunehmend für eine Reihe unterschiedlicher Zwecke eingesetzt. Während es Situationen gibt, in denen diese Technologie positive und günstige Auswirkungen hat, sind auch negative Folgen für Privatsphäre möglich. RFID-Etiketten werden bisher vorwiegend zur Identifikation und Organisation von Gegenständen (Produkten), zur Kontrolle der Logistik oder zum Schutz der Authentizität einer Produktmarke (Warenzeichen) verwendet; sie können aber auch mit personenbezogenen Informationen wie Kreditkarten-Daten verknüpft werden und auch zur Erhebung solcher Informationen oder zur Lokalisierung oder Profilbildung über Personen benutzt werden, die Gegenstände mit RFID-Etiketten besitzen. Diese Technologie würde die unbemerkte Verfolgung und das Aufspüren von Individuen ebenso wie die Verknüpfung erhobener Daten mit bestehenden Datenbanken ermöglichen.
Die Konferenz hebt die Notwendigkeit hervor, Datenschutzprinzipien zu berücksichtigen, wenn RFID-Etiketten verknüpft mit personenbezogenen Daten eingeführt werden sollen. Alle Grundsätze des Datenschutzrechts müssen beim Design, der Einführung und der Verwendung von RFID-Technologie berücksichtigt werden. Insbesondere
Diese Grundsätze sollten bei der Gestaltung und bei der Verwendung von Produkten mit RFID berücksichtigt werden.
Das Auslesen und die Aktivierung von RFID-Etiketten aus der Ferne ohne vernünftige Gelegenheit für den Besitzer des etikettierten Gegenstandes, diesen Vorgang zu beeinflussen, würde zusätzliche Datenschutzrisiken auslösen.
Die Konferenz und die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation wird die technischen Entwicklungen in diesem Bereich genau und detaillierter verfolgen, um die Achtung des Datenschutzes und der Privatsphäre in einer Umgebung allgegenwärtiger Datenverarbeitung sicherzustellen.