Entschließung der Datenschutzkonferenz

Bonn, 7. November 2008

Angemessener Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU dringend erforderlich

Auf europäischer Ebene ist eine Vielzahl von Vorhaben beschlossen bzw. initiiert worden, die in ihrer Gesamtheit zu erheblichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte führt:

Neben diesen Vorhaben gibt es zudem Abkommen auf bilateraler Ebene zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, wie z.B. das Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten Staaten für einen erweiterten Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden.

Der Aufbau zentraler Datenbestände und der Ausbau der grenzüberschreitenden Datenübermittlung greifen erheblich in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und führen dadurch zu Gefahren für jede Einzelne und jeden Einzelnen. Diese werden noch gesteigert durch die angestrebte Verknüpfbarkeit der bestehenden und geplanten Datenbanken.

Umso wichtiger ist deshalb ein hoher und gleichwertiger Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa. Dies wurde von den Datenschutzbeauftragten auf nationaler und europäischer Ebene mehrfach angemahnt. Der hierzu im Oktober 2005 vorgelegte Rahmenbeschluss-Vorschlag genügt diesen Anforderungen nicht (siehe dazu die Entschließung der 71. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 16./17. März 2006 "Mehr Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen"). Zur Wahrung des erforderlichen Gleichgewichts zwischen Freiheit und Sicherheit sollten die Parlamente und Regierungen ihre Einflussmöglichkeiten bei europäischen Vorhaben stärker nutzen und dabei auch datenschutzrechtliche Aspekte einbringen. Wie notwendig ein angemessener Datenschutz ist, hat sich beim Verfahren der Aufnahme Verdächtiger in die so genannte EU-Terrorliste gezeigt, das durch den Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde.

Die Datenschutzbeauftragten fordern deshalb: