Entschließung der Datenschutzkonferenz

25. Januar 2013

Beschäftigtendatenschutz nicht abbauen, sondern stärken!

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erinnert an ihre Entschließung vom 16./17. März 2011 und ihre Forderung nach speziellen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Bei einer Gesamtbetrachtung ist die Konferenz enttäuscht von dem jetzt veröffentlichten Änderungsentwurf der Koalitionsfraktionen.

Bereits der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf enthielt aus Datenschutzsicht erhebliche Mängel. Der nun vorgelegte Änderungsentwurf nimmt zwar einzelne Forderungen - etwa zum Konzerndatenschutz - auf und stärkt das informationelle Selbstbestimmungsrecht auch gegenüber Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Das Datenschutzniveau für die Beschäftigten soll jedoch in einigen wesentlichen Bereichen sogar noch weiter abgesenkt werden.

Besonders bedenklich sind die folgenden Regelungsvorschläge:

Die Konferenz appelliert an den Bundestag, bei seinen Beratungen zum Gesetz den Forderungen der Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen.