Beschluss des Düsseldorfer Kreis

Hamburg, 20. April 2007

Internationaler Datenverkehr

  1. Der Düsseldorfer Kreis beschließt das anliegende Positionspapier zum internationalen Datenverkehr. Der BlnBDI wird gebeten, das Papier als Vorsitzender der AG "Internationaler Datenverkehr" an die damals beteiligten Wirtschaftsvertreter zu versenden, die zugleich darauf hingewiesen werden sollen, dass weitere Fallkonstellationen in einer allgemein zugänglichen Handreichung näher dargestellt werden. Die im Positionspapier genannten Auffassungen können von den Aufsichtsbehörden bei der Beratung auch anderer Wirtschaftsvertreter genutzt werden.
  2. Der Düsseldorfer Kreis beschließt ferner die anliegende Handreichung zur rechtlichen Bewertung von Fallgruppen zur internationalen Auftragsdatenverarbeitung. Sie beinhaltet die häufigsten Fallkonstellationen und soll den Unternehmen die rechtliche Bewertung erleichtern. Im Einzelfall kann eine abweichende Bewertung erforderlich sein. Deshalb verbieten sich schematische Lösungen. Den Aufsichtsbehörden wird anheim gestellt, die Handreichung im Internet zu veröffentlichen oder auf andere Weise interessierten Unternehmen zugänglich zu machen.