Beschluss des Düsseldorfer Kreis

Wiesbaden, 14. November 2008

Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes in den Bereichen Adressenhandel, Werbung und Datenschutzaudit

Der Düsseldorfer Kreis begrüßt, dass die Bundesregierung durch eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes aus den jüngst bekannt gewordenen Datenschutzverstößen im Bereich der Privatwirtschaft Konsequenzen ziehen möchte. Die uneingeschränkte Streichung des Listenprivilegs und die Pflicht zur Einholung einer Einwilligung des Betroffenen bei der Übermittlung an Dritte oder bei der Nutzung für Werbezwecke für Dritte sind erforderlich, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Hiervon wird künftig auch die Wirtschaft profitieren. Die geplanten Änderungen ermöglichen es, Werbung zielgerichteter und ohne Streuverluste vorzunehmen und unerwünschte Belästigungen zu vermeiden, so dass das Verbrauchervertrauen in die Datenverarbeitung der Wirtschaft gestärkt wird. Die vorgesehenen Regelungen zur Klarstellung, wann eine wirksame Einwilligung in die Werbenutzung vorliegt, und dass diese nicht mit wichtigen vertraglichen Gegenleistungen gekoppelt werden darf, verbessern die Transparenz und die Freiwilligkeit für den Betroffenen.

Darüberhinaus hat die beim Datenschutzgipfel am 4. September 2008 eingesetzte Länderarbeitsgruppe weitere Vorschläge zur Verbesserung des Bundesdatenschutzgesetzes unterbreitet, die jedoch bisher nicht berücksichtigt wurden.

Die derzeit geplanten Vorschriften genügen nicht, um künftig im Bereich der privaten Wirtschaft ein ausreichendes Datenschutzniveau zu verwirklichen. Hierzu bedarf es zum einen einer angemessenen Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden. Es bedarf zum anderen gemäß den europarechtlichen Vorgaben wirksamer Einwirkungsbefugnisse. Hierzu gehört neben adäquaten Kontroll- und Sanktionsmitteln die Möglichkeit, bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu untersagen. Auch die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollte gestärkt werden.

Die bisherigen Vorschläge des Bundesministeriums des Innern zur Einführung eines Datenschutzaudits sind nicht geeignet, den Datenschutz in der Wirtschaft zu verbessern.