Beschluss des Düsseldorfer Kreis

Schwerin, 24. April 2009

Telemarketing bei NGOs

Auch die so genannten NGOs (non governmental organization), also nichtstaatliche Organisationen die gemeinnützig oder auch als Interessenverbände tätig sind, haben in den letzten Jahren zunehmend damit begonnen, Telefonmarketing zu betreiben. Beworben werden insbesondere Personen, die schon einmal für die jeweilige NGO gespendet haben. Wenn der Spender seine Telefonnummer in den früheren Kontakten nicht angegeben hat, wird dieses Datum mit Hilfe des Telefonbuches oder einer Telefon-CD ermittelt.

Die Aufsichtsbehörden erklären, dass auch NGOs ohne Einwilligung der Betroffenen nicht zu telefonischer Werbung berechtigt sind. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu diesem Zweck ist ohne Einwilligung rechtswidrig.