Beschluss des Düsseldorfer Kreis

Düsseldorf, 25. November 2010

Minderjährige in sozialen Netzwerken wirksamer schützen

Soziale Netzwerke spielen in unserer Lebenswirklichkeit eine zunehmend wichtige Rolle. Minderjährige beteiligen sich in großer Zahl an solchen Netzen. Ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit muss über die Anforderungen hinaus Rechnung getragen werden, die grundsätzlich an eine datenschutzgerechte Ausgestaltung solcher Angebote zu stellen sind (vgl. Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 18. April 2008). Hier besteht ein erheblicher Schutz-, Aufklärungs- und Informationsbedarf: