Beschluss des Düsseldorfer Kreis

Düsseldorf, 5. Mai 2011

Datenschutzgerechte Smartphone-Nutzung ermöglichen!

Smartphones sind Mobiltelefone, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet über deutlich mehr Computerfunktionalitäten und Kommunikationsmöglichkeiten verfügen als herkömmliche Mobiltelefone. Smartphones werden für eine Vielzahl von Aktivitäten genutzt und sind damit in weitaus größerem Umfang als sonstige Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik "persönliche" Geräte, die den Nutzer im Alltag permanent begleiten. Über das Telefonieren hinaus eröffnen auf den Geräten installierbare Programme ("Apps"), Lokalisierungsfunktionen (GPS) und Bewegungssensoren eine breite Palette von Anwendungsbereichen. Die dabei anfallenden Daten lassen detaillierte Rückschlüsse auf Nutzungsgewohnheiten, Verhaltensweisen oder Aufenthaltsorte der Nutzer zu.

Im Gegensatz zu herkömmlichen PCs bieten Smartphones den Nutzern jedoch nur rudimentäre Möglichkeiten, die Preisgabe personenbezogener Daten zu kontrollieren oder zu vermeiden; gängige Funktionen des Selbstdatenschutzes können nicht genutzt werden. Häufig werden personenbezogene Daten ohne Wissen der Nutzer an die Anbieter von Diensten übermittelt. Mit einiger Berechtigung wird davon gesprochen, ein solches Gerät sei ein "Spion in der Hosentasche".

Vor diesem Hintergrund ist aus datenschutzrechtlicher Sicht insbesondere Folgendes zu fordern:

Die Anbieter entsprechender Geräte beziehungsweise Betriebssysteme und die jeweiligen Diensteanbieter müssen möglichst datenschutzfreundliche Funktionalitäten vorsehen und Schwachpunkte eliminieren. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist ernst zu nehmen und umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist die umfassende Information der Nutzer über die Erhebung und Verwendung ihrer Nutzungsdaten. Dies gilt sowohl für die grundlegenden Betriebssysteme einerseits wie für die darauf aufbauenden Funktionalitäten (Apps) andererseits. Diese Anforderungen lassen sich unter den Begriff "Privacy by Design" fassen; auf den Inhalt und die Bedeutung dieses Punktes hat jüngst die Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragen hingewiesen (Resolution on Privacy by Design v. 29.10.2010).

Der Aufgabe, den Selbstdatenschutz zu stärken, kommt im Bereich der Smartphone- Nutzung eine besondere Bedeutung zu. Die Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen alle entsprechenden Anstrengungen, insbesondere auch die der European Network and Information Security Agency (ENISA; vgl. Empfehlungen der ENISA vom Dezember 2010 über Informationssicherheitsrisiken, Möglichkeiten und Empfehlungen für Nutzer von Smartphones; http://www.enisa.europa.eu/act/it/oar/smartphones-information-security-risks-opportunities-and-recommendations-for-users/at_download/fullReport).